Fünf Mutations-Fälle im Landkreis Dingolfing-Landau bestätigt
(ra) Die Corona-Zahlen im Landkreis Dingolfing-Landau sind weiter stabil. Dem Gesundheitsamt wurden am Montag fünf, am Dienstag 15 und am Mittwoch acht neue Fälle gemeldet. Insgesamt wurden 3.196 Personen positiv auf das Virus getestet, die Inzidenz liegt am Donnrstag bei 52,7 (Stand: 18. Februar, 0.00 Uhr). Inzwischen wurden fünf Fälle der britischen Corona-Mutante im Landkreis durch eine Gesamtgenomsequenzierung nachgewiesen. Hinzu kommen 32 Verdachtsfälle.
Zunehmende Impfstoff-Lieferungen
Die Impfungen gegen das Coronavirus im Landkreis Dingolfing-Landau gehen weiter voran. Inzwischen sind bereits über 5.400 Impfungen verabreicht worden. Man wird also in absehbarer Zeit mit der ersten Prioritätengruppe abgeschlossen haben. Um mit den Impfungen weiter zügig voranzukommen, wird empfohlen, dass sich auch Impfwillige der weiteren Prioritätengruppen bereits unter www.impfzentren.bayern anmelden.
Für die kommenden Wochen sind weitere Impfstofflieferungen aller zugelassenen Hersteller angekündigt, unter anderem größere Lieferungen von AstraZeneca. Dieser wird an Personen zwischen 18 und 65 Jahren verimpft. Er bietet laut Herstellerangaben und Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts einen über 60-prozentigen Schutz, nicht schwer oder tödlich an Corona zu erkranken. Die Priorisierung und damit auch welcher Impfstoff zunächst verwendet wird, übernimmt das Terminierungsprogramm eigenständig. Man kann sich aktuell also nicht aussuchen, welcher Impfstoff verwendet werden soll. Eine Ablehnung der Impfung ist möglich.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Personen auch bei den Angaben über www.impfzentren.bayern – etwa beim Alter – der Wahrheit verpflichtet sind. Stimmen die Daten beim Impftermin nicht mit den auf der Internetseite eingegebenen Daten überein, wird man strikt abgewiesen. Ein Erschleichen des Impftermins ist also nicht möglich. Zum Impftermin muss der Ausweis oder eine gültige Meldebescheinigung mitgebacht werden, fehlende Dokumente können nicht nachgereicht werden. Um nachzuweisen, dass man wegen des Alters in die entsprechende Impfgruppe gehört, reicht der Ausweis aus. Für die Priorisierung über den Beruf ist eine Arbeitgeberbescheinigung nötig.
Die Ausgangssperre im Landkreis ist bekanntlich weggefallen. Dennoch weist das Landratsamt darauf hin, dass weiter die Kontaktbeschränkungen gelten und dass ein triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung vorhanden sein muss. Versammlungen müssen am Landratsamt angemeldet werden. Handlungen entgegen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden geahndet.