Geld & Finanzen

Ferienwohnung vermieten – Zusatzverdienst oder unkalkulierbare Kostenfalle?

(ra). Vermieter einer Ferienwohnung müssen je nach Art der Vermietung ein Gewerbe anmelden und Auflagen verschiedener Behörden einhalten. Gute Buchungszeiten verheißen ein Nebenverdienst. Es sollten jedoch für Leerstandszeiten Kosten für Versicherung und Werterhalt von vornherein mit berücksichtigt werden.

Ferienwohnung und Feienhaus
Ferienhaus in den Bergen – Foto: Pixabay

Legalität der Vermietung sicherstellen

Ob Vermieter für die Vermietung der Ferienwohnung ein Gewerbe anmelden müssen, hängt vom Geschäftsmodell ab. Genaue Auskunft gibt dazu die lokale Behörde, der Steuerberater oder das Gewerbeamt. Mindestens als Ferienwohnung muss sie auf jeden Fall angemeldet werden. In manchen Orten wird kurzfristiges Vermieten komplett verboten. Weitere unverzichtbare Anmeldungen sind beim Finanzamt und bei der GEZ nötig. Auch wichtig ist ein schriftlicher Mietvertrag, für eine Nacht ebenso wie für einen ganzen Monat. Wird zum Zimmer vermieten Service mit Frühstück und ähnliches angeboten, müssen außerdem Hygieneregeln des zuständigen Gesundheitsamts eingehalten und bei Kontrollen dokumentiert werden.

Ferienwohnung gegen Sachschäden versichern

Die Nutzungsveränderung von Wohnraum weg von der Eigennutzung und hin zur Vermietung ist beim Versicherungsschutz vieler Hausratversicherungen nicht vorgesehen, teilweise sogar verboten. Rechtzeitig muss daher der Versicherer kontaktiert werden. Beispielsweise kann bei der zusätzlichen Gästesicherung der Türen und Fenster durch www.xn--festpreise-schlsseldienst-twc.de und andere Schlüsseldienste einer Region eine Chance auf eine günstige Versicherung speziell für die Ferienwohnung bestehen. Die monatlichen Preise können gut in den Mietpreis mit einkalkuliert und so spätere Nachteile in Versicherungsfällen vermieden werden.

Bei einem Smalltalk am Telefon Fake-Gäste vermeiden – Foto: Pixabay

Gäste vor dem Einmieten identifizieren

In der Regel buchen Feriengäste die Ferienunterkunft online oder telefonisch. Schon jetzt empfiehlt sich ein Kurzcheck, um das Einmieten dubioser Fake-Gäste zu vermeiden. Hilfreich ist ein Ersttelefonat mit möglichst vielen Fragen (Smalltalk zum Kennenlernen). Auskunft geben oft Sucheingaben bei Social Media. Dies ist keine übertriebene Neugier, sondern liefert Indizien darüber, ob es sich um seriöse Gäste handelt. Spätestens bei der Buchung oder beim Check-in müssen Personalausweis, Führerschein und/oder Reisepass als endgültige Identifizierung verlangt werden. Wenig aufmerksame Vermieter bekommen durchaus Besuch der Polizei, weil sich falsch ausgewiesene Kriminelle spontan eingemietet haben.

Bei Leerstand Schädlingsbefall und Substanzschäden vermeiden

Ist eine Ferienwohnung einmal zur Vermietung angeboten, bedeutet das noch keine Gewähr für dauerhafte Ausbuchung. Vor allem in der Nebensaison kann sie durch ungewarteten Leerstand bis zur Unbewohnbarkeit verfallen. Schlimmstenfalls findet der Kammerjäger Frankfurt Holzwurmbefall oder entdeckt miese Schädlinge, die sich in Kälte, Dunkelheit und ungelüfteter Raumluft prächtig vermehren. Wer selbst keine Zeit hat oder zu weit weg wohnt, um sich vom guten Zustand zu überzeugen, kann einen Hausmeisterservice zu festgelegten Zeiten mit regelmäßigen Kontrollbesuchen und kleinen Wartungsaufgaben wie Lüften, Heizen und Reparieren beauftragen.

Ferienhaus für den eigenen Bedarf umwidmen – Foto: Pixabay

Wechsel von Ferienwohnung zur selbst bewohnten Unterkunft

Viele Vermieter von Ferienwohnung planen ihren Einzug in das Domizil im Rentenalter oder die Nutzung als Zweitwohnung für die eigenen Ferien. In diesem Fall kann die Abmeldung bei den Behörden vom Vermietstatus erfolgen. Gleichzeitig gilt jetzt dafür die Anmeldepflicht als Zweitwohnung zum Steuersatz derjenigen Behörde am Standort der selbst genutzten Ferienwohnung.

Fazit:
Mindestens, um einen Leerstand nicht genutzter Wohnungen zu vermeiden, lohnt sich die Planung solcher Räume als Ferienwohnung für Urlaubsgäste. Diese Art der Nutzung muss gemeldet, versichert und geschützt werden. Langfristig schützt die frühzeitige Planung vor späteren Schäden, etwa durch die Unterstellung der illegalen Vermietung oder nicht ersetzten Sachschäden des Vermietobjekts.