16. September 2024
BayernKids & Teenies

Ferienjob – das sollte man wissen!

(ra) Nächste Woche starten die Sommerferien in Bayern, und für viele Schüler*innen beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Doch welche gesetzlichen Regeln gelten für das Jobben in den Ferien? Martin Birkner, DGB-Jugendsekretär, rät: „Jede Schülerin und jeder Schüler sollte nur mit einem schriftlichen Vertrag in einen Ferienjob starten. Dieser muss vorab abgeschlossen werden und eindeutig Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln.“

Ferienjob – was sollte man wissen? – Foto: Pixabay

Martin Birkner weist auf die wichtigsten gesetzlichen Regelungen hin: „Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit fest. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind verboten.“

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei Stunden, in der Landwirtschaft maximal drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen höchstens vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. 

Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit, jedoch nur für Schüler ab 18 Jahren. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz nicht. „Deshalb sollten sich Minderjährige nicht unter Wert verkaufen. Am besten suchen sie sich einen Betrieb mit Tarifvertrag“, empfiehlt Birkner. „Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das besonders im Blick haben.“