Landkreis Straubing-Bogen

Erneut Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern nachgewiesen

(ra) In Bayern sind in der letzten Woche erneut Fälle von Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt worden. Betroffen ist unter anderem der Landkreis Cham. Der Nachweis in Cham erfolgte im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings. Das bayerische Wildvogelmonitoring ist ein Frühwarnsystem, um bei Bedarf zielgerichtet und schnell handeln zu können. Oberstes Ziel ist es, den Eintrag der Geflügelpest in die bayerischen Geflügelbetriebe zu verhindern.

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Die Geflügelpest breitet sich seit dem 15. Oktober bundesweit aus. Derzeit sind aktuell in Deutschland 27 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.

Alle Geflügelbetriebe sind aufgerufen, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten um die bayerischen Geflügelbetriebe bestmöglich zu schützen. Unter Biosicherheitsmaßnahmen werden sämtliche Vorsichtsmaßnahmen verstanden, die einerseits den Eintrag der Tierseuchenerreger aus der Umwelt in einen Bestand erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen (u.a. Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Geflügelhaltung, das Tragen von Schutzkleidung sowie eine konsequente Reinigung und Desinfektion).

Zudem sollte jeder verantwortungsbewusste Tierhalter nur so viele Tiere halten, wie im Rahmen einer gegebenenfalls behördlich angeordneten, dauerhaften Aufstallung ohne Freilauf auch tierschutzgerecht untergebracht werden können. Eine sich weiter verschärfende Seuchenlage hätte zur Folge, dass von behördlicher Seite deutlich massivere Vorgaben (verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen, Aufstallungspflicht,…) angeordnet werden müssten. Dies gilt es durch die strikte Einhaltung der oben genannten Maßnahmen zu verhindern.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu finden.