Ehrenamtskarten jetzt verlängern lassen
(ra) Alle Ehrenamtskarten, die zwischen Januar 2018 und Dezember 2020 ausgestellt wurden und deren Inhaber das entsprechende Ehrenamt inzwischen nicht mehr ausüben, können auf Antrag ohne weitere Prüfung um zwei Jahre verlängert werden können. Das hat der „Treffpunkt Ehrenamt“ am Landratsamt Straubing-Bogen am Freitag den Medien mitgeteilt.

Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte gilt drei Jahre nach Ausstellung. Sie ermöglicht es Ehrenamtlichen zum Beispiel kostenlos die Bayerischen Schlösser und Museen besichtigen oder vergünstigte Leistungen der Bayerischen Seenschifffahrtsgesellschaft in Anspruch zu nehmen. Auch rund 5.000 private Akzeptanzpartner in ganz Bayern gewähren Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Vergünstigungen.
„Ehrenamt ist ein Dankeschön wert – das war von Anfang an das Motto der Bayerischen Ehrenamtskarte. Wenn durch die Pandemie die Ehrenamtskarte zeitweise nicht einsetzbar war, darf das nicht zu Lasten der Menschen gehen, die sich diese Auszeichnung durch ihr Engagement redlich verdient haben!“, betont dazu Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner.
Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen bzw. des nur begrenzten Zugangs konnten viele Vergünstigungen der Ehrenamtskarte nicht oder nur sehr begrenzt genutzt werden. Deshalb können nun alle Bayerischen Ehrenamtskarten, die ab Januar 2018 bis Dezember 2020 ausgestellt wurden um zwei Jahre verlängert werden.
Diese gesonderte Verlängerung von Ehrenamtskarten soll laut Gertraud Seifert vom „Treffpunkt Ehrenamt“ ausdrücklich nur von denjenigen Ehrenamtlichen in Anspruch genommen werden, die inzwischen die entsprechende ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr ausüben. Der Corona-Verlängerungsantrag ist auf der Webseite (www.landkreis-straubing-bogen.de/media/10545/corona-verlaengerungsantrag_2021.pdf) zu finden.
Alle Ehrenamtskarten-Inhaber, die weiterhin in der ursprünglichen Funktion aktiv sind, können ihre Ehrenamtskarte nicht jetzt, sondern erst beim Ablauf der Karte mit dem Folge-Antrag verlängern lassen. Auch hierbei wird selbstverständlich beim geforderten zeitlichen Stundenmaß die besondere Corona-Situation in den Jahren 2020 und 2021 berücksichtigt.
Auskünfte unter Tel. 09421/973-380 bzw. ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de.