Echtes Ferienhaus oder Fake-Angebot?
(djd). Urlaub in Ferienhäusern und Ferienwohnungen wird immer beliebter: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2022 knapp 52 Millionen Übernachtungen allein in Deutschland registriert. 2019 – also im Jahr vor der Pandemie – waren es gut 48 Millionen gewesen. Die Ferienunterkünfte werden auf Websites und Portalen wie Ebay-Kleinanzeigen von privaten Vermietern angeboten. Doch oftmals kommt nach dem Buchen das böse Erwachen: Betrüger offerieren Ferienunterkünfte, die es nicht gibt oder die schon belegt sind.
Neugierig machen mit „geklauten“ Bildern
Los geht es mit Bildern vermeintlich attraktiver Ferienwohnungen oder -häusern. Userinnen und User können auf den ersten Blick nicht erkennen, dass es „geklaute“ Fotos von tatsächlich existierenden Objekten sind. Nachdem eine vermeintliche Vertrauensbasis hergestellt wurde, versuchen die Kriminellen, mit den Interessenten über einen Messengerdienst zu kommunizieren, also die ursprüngliche Plattform zu verlassen.
Zunächst werden weitere schöne Bilder des Domizils verschickt und schließlich der Mietvertrag – mit der Bitte um eine erste Anzahlung. Am Urlaubsort dann die böse Überraschung: Die Unterkunft ist gar nicht vorhanden oder man trifft die Menschen an, die das Domizil beim „echten“ Vermieter gebucht haben. Die Anzahlung wird man in der Regel nicht wiedersehen – und ohne Quartier steht man auch noch da.
Immer auf dem offiziellen Portal bleiben
Um Fake-Anbietern keine Chance zu geben, sollte man vor allem nur offizielle und bekannte Portale nutzen und sich von ihnen auch nicht weglocken lassen, empfiehlt Henning Stielau, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz Union: „Die gesamte Kommunikation sollte über eine seriöse Webseite mit einem vollständigen Impressum laufen. Und wenn verlockende Angebote zu einem günstigen Preis angeboten werden, über die man selbst schon fast erstaunt ist, ist besondere Vorsicht angebracht.“ Die Finger sollte man von Angeboten lassen, bei denen das Geld auf ein Konto zu zahlen ist, dessen Bank weder in Deutschland noch im Urlaubsland sitzt – oder wenn die komplette Summe im Voraus bezahlt werden soll.
Wer auf Betrüger hereingefallen ist, sollte bei der Polizei Anzeige erstatten und auch dem Portal den Betrug melden. „Der Abschluss von Mietverträgen ist im allgemeinen Vertragsrechtsschutz enthalten, man sollte daher darauf achten, dass dieser Baustein bei der Rechtsschutzversicherung enthalten ist“, rät Henning Stielau. „Ist man Opfer eines Fake-Angebots geworden und hat man einen Vertragsrechtsschutz abgeschlossen, sind die anfallenden Rechtskosten abgedeckt. Allerdings kann es eine langwierige Angelegenheit werden, die kriminellen Anbieter ausfindig zu machen.“