8. Juni 2025
Landkreis Dingolfing-Landau

Dingolfing-Landau: Inzidenz über 100 – Einschränkungen ab Dienstag

(ra) Der Landkreis Dingolfing-Landau hat am Freitag die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten. Am Samstag (Stand 0.00 Uhr) berichtet das Robert-Koch-Institut (RKI) von einer Inzidenz von 105,9. Insgesamt gelten aktuell über 160 Personen als aktiver Corona-Fall. Liegt dieser Wert am Sonntag ebenfalls über 100, so sind ab Dienstag weitere Einschränkungen angesagt.

Neben den Reiserückkehren stammen die neuen Fälle überwiegend aus einem diffusen Infektionsgeschehen, einer privaten Veranstaltung und aus einem Fall bei einem Sportverein. Betroffen ist weiterhin überwiegend die Altersgruppe der ungeimpften 15- bis 35-Jährigen. In den letzten sieben Tagen waren fünf Personen aus unserem Landkreis wegen Covid-19 stationär in Kliniken. Zum heutigen Stand befindet sich noch eine Person im Krankenhaus.

Eine weitere Überschreitung würde für den Alltag bedeuten: 

  • Gottesdienste, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften:
    Bei öffentlich zugänglichen Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften ist Gemeindegesang untersagt.
  • Schulen:
    Wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, findet Wechselunterricht statt.
  • Tagesbetreuungsangebote:
    Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen können öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). 
  • Hochschulen:
    Bei Präsenzveranstaltungen an Hochschulen bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl in Gebäuden einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. 

Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen sowie die inzidenzunabhängigen Vorgaben der 13. BayIfSMV weiterhin. In diesem Zusammenhang wies das Landratsamt Dingolfing-Landau am Freitag besonders auf die derzeit gültigen allgemeinen Kontaktbeschränkungen hingewiesen.

Das Landratsamt appelliert an die Bevölkerung, die AHA-Regeln einzuhalten, Maske zu tragen, wo es nötig und vorgeschrieben ist, und die 3G-Regel zu beachten – besonders in der Gastronomie. Wirte werden darauf hingewiesen, die Kontaktdaten zuverlässig zu erfassen und die 3G-Regel zu überprüfen. Beschwerden diesbezüglich wird nachgegangen, es finden Kontrollen statt.