Die wichtigsten Kostenfaktoren bei einem Kredit
(ra). Sich Geld zu leihen kostet Zinsen, so viel ist den meisten klar, die einen Kredit aufnehmen. Doch Zinsen sind nicht der einzige Kostenfaktor, die mit einem Darlehen in Zusammenhang steht. Mit welchen Kostenfaktoren Kreditnehmer rechnen müssen ist Thema dieses Beitrags.
Kreditkosten im Überblick
Auf die Liste der Kreditkosten gehören alle Gebühren und Kostenpositionen, die in Zusammenhang mit einem Kredit auftreten. Der größte Kostenfaktor ist der Zinssatz, dessen Gestaltung dem Kreditinstitut obliegt.

Die Zinsen sind der Preis für die Geldleihe und dieser liegt im Ermessen des Geldgebers. Allerdings werden Banken ebenfalls von einigen Einflussfaktoren berührt, die sich im Zinssatz niederschlagen. Ein wichtiger Faktor ist der Leitzins, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt wird. Der Leitzins ist die wesentliche Größe für die Kreditkosten, die Banken aufbringen müssen, um Kapital zum Verleih an Kreditnehmer zu beschaffen. Deswegen ist auch von Kapitalbeschaffungskosten die Rede. Wenn der Leitzinssatz der EZB niedrig ist, dann sind meist auch die Kreditkosten für Endverbraucher niedrig. Wohlgemerkt dürfen Banken den Zinssatz selbst festlegen und deshalb gibt es stets Anbieter mit einem höheren Zinssatz als bei anderen. Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass der Leitzins sich bei den verschiedenen Kreditvarianten unterschiedlich niederschlägt. Wenn es um Kredite für Immobilien geht, die als krisenfeste Stabilitätsanker gelten, dann orientieren sich Banken in der Regel an Pfandbriefen, die für die Zinsverläufe eine wesentliche Größe darstellen. Verbraucher können sich also über die allgemeine Zinslage vorab bei der EZB informieren, um einen Überblick über die aktuell herrschende Situation zu erhalten. Das Wissen darum hilft dabei, Kreditangebote im allgemeinen Kontext einzuordnen.
Banken legen Kreditmodalitäten selbst fest
Auf dem Markt sind unterschiedliche Kreditmodelle zu finden. Einmal sind es solche mit bonitätsabhängige Zinsen und solche mit identischen Zinsen unabhängig von der Bonität.
Bieten Banken Kredite mit einem identischen Zins für alle Antragsteller an, dann können Kreditnehmer von Anfang an die zu erwartenden Kosten einplanen, die für den Kredit entstehen werden. Bei bonitätsabhängige Zinsen passen die Banken den Zinssatz an die finanziellen und persönlichen beziehungsweise betrieblichen Rahmenbedingungen des Kreditnehmers an. So kann es geschehen, dass ein auf den ersten Blick günstiger Kredit bei Berücksichtigung aller relevanten Einflussfaktoren deutlich teurer wird als anfänglich angenommen.
Bonität als Einflussgröße
Die Bonität eines Antragstellers beeinflusst den Zinssatz. Banken beurteilen die Einkommensverhältnisse und die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers. Dazu holen sie verschiedene Informationen ein, beispielsweise die Schufa-Auskunft oder den Gehaltsnachweis des Arbeitgebers. Mit Hilfe der Schufa-Auskunft erfährt die Bank indirekt, wie es um die Zahlungsmoral eines potenziellen Kreditnehmers bestellt ist. Hat dieser beispielsweise in der Vergangenheit einen anderen Kredit unregelmäßig zurückgezahlt, wirkt sich das auf den Bonitätsscore negativ aus. Wurde der Kredit in der Vergangenheit jedoch regelmäßig bedient, wirkt sich das günstig auf den Bonitätsscore aus. Kreditnehmer mit einem niedrigeren Einkommen und einer schlechteren Bonität bekommen einen schlechteren (höheren) Zinssatz als Kreditnehmer mit einem hohen Einkommen und einer guten Bonität.
Zinsen: Unterschied zwischen Nominalzins und Sollzins.
Der Nominalzins ist in der Regel ein gebundener Zinssatz. Über die gesamte Laufzeit des Darlehens bleibt er gleich. Es gibt auch Kredite mit variablen Nominalzinsen, diese variieren im Laufe der Zeit. Zum Nominalzins kommen weitere Gebühren hinzu. Sie verteuern einen Kredit und werden zum Nominalzins addiert. Das Ergebnis aller Kostenpositionen ist der Effektivzinssatz.
Der Effektivzinssatz inkludiert also mehrere Kostenpositionen. Darin enthalten sind zum Beispiel Kontoführungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Provisionen. Wer einen Kredit aufnimmt, muss deshalb stets den effektiven Kreditzins verschiedener Angebote prüfen und miteinander vergleichen. Nur anhand des Effektivzinssatzes lässt sich feststellen, welches Angebot günstig oder teuer ist. Ein vereinfachtes Beispiel eines endfälligen Darlehens soll zeigen, wie sich Nominalzins und Effektivzins voneinander unterscheiden:
Bei einer Kreditaufnahme von 20.000 Euro zu einem Nominalzins von 4 % müssen Kreditnehmer 800 Euro pro Jahr Zinsen bezahlen. Kommen zu den Nominalzinsen Kontoführungsgebühren in Höhe von 100 Euro dazu, verteuern sich die Gesamtkosten auf 900 Euro, was einem Effektivzins von 4,5 % entspricht.
Es kann vorkommen, dass ein Kredit, der einen höheren Nominalzinssatz hat, trotzdem günstiger im Effektivzinssatz liegt. Mit Blick auf das gerade genannte Beispiel könnte eine Bank zum Beispiel einen Nominalzins von 4,2 % aufweisen (840 Euro jährlich auf 20.000 Euro Kreditsumme), jedoch nur Kontoführungsgebühren von 30 Euro verlangen. Insgesamt ergeben sich damit Kosten von 870 Euro pro Jahr, was einem Effektivzinssatz von 4,35 % entspricht.
Zwar erscheint die Differenz zwischen 900 Euro und 870 Euro sehr gering, doch wenn das endfällige Darlehen über 20.000 Euro beispielsweise zehn Jahre läuft, summiert sich der Zinsvorteil auf 300 Euro auf.
Welche Kreditkosten gibt es?
Wie erwähnt bestehen Kreditkosten aus mehreren Positionen. Inkludiert sind Fremdkapitalkosten, Zinsen, Provisionen und Nebenkosten. Abhängig von der gewählten Kreditart und bezogen auf Höhe und Laufzeit sowie Wertstellung eines Kredits sind die Kostenpositionen unterschiedlich. Bei einem klassischen Bankkredit handelt es sich neben den Zinsen um zulässige Bearbeitungsgebühren und Vermittlungsprovisionen.

Bearbeitungsgebühren: Die meisten sind nicht zulässig!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2014 entschieden, dass Banken Bearbeitungsgebühren bzw. Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen nicht in Rechnung stellen dürfen. Der Gesetzgeber betrachtet die Bearbeitungsgebühren als Kosten, die die Bank selbst zu tragen hat. Der BGH legte fest, dass Kosten für einen Kredit nur laufzeitabhängig erhoben werden dürfen. Zusätzliche Kosten, die unabhängig von der Laufzeit sind, dürfen bei Verbraucherdarlehen nicht angesetzt werden. Gleiches gilt auch für Bearbeitungsgebühren von Firmenkrediten. Auch hier sieht der Gesetzgeber das Schutzbedürfnis von neu gegründeten Unternehmen und etablierten Firmen und verbietet gesonderte Bearbeitungsentgelte.
Verbraucher und Firmen sollten bei der Kreditaufnahme deshalb ganz genau überprüfen, wie sich die Kreditkosten zusammensetzen. Es dürfen nur dann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben werden, wenn sie explizit mit dem Darlehensnehmer abgesprochen werden und, wenn damit besondere Leistungen der Bank abgedeckt werden. Beispielsweise dürfen Zusatzgebühren erhoben werden, wenn die Bank auf Wunsch des Kunden tätig wird und eine Rangrücktrittserklärung von Grundpfandrechten für ihn anfordert. Diese Leistung ist eine echte Sonderleistung, die sich die Bank zusätzlich vergüten lassen darf. Was aber keinesfalls zusätzlich abrechenbar ist, sind Leistungen, die die Bank ohnehin im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft erbringen musst. Dazu gehört zum Beispiel die Ausstellung eines Kreditvertrags oder die Einrichtung eines Kreditkontos. Die internen Verwaltungskosten rund um Kreditverträge sind ebenfalls nicht zusätzlich abrechenbar. Sollten Banken diese Positionen einem Kreditkunden in Rechnung stellen, sollte dieser sich weigern und nicht bezahlen. In einem solchen Fall ist es ratsam, sich einen anderen Kreditpartner zu suchen.