Die bauliche Erweiterung des Landratsamtes im Zeitplan
(ra) Die bauliche Erweiterung des Landratsamtes in Straubing soll ohne Zeitverzögerung weitergeführt werden. Dies ergab am Montag bei der Bauausschussitzung im Landratsamt ein einstimmiger Beschluss. Die Hochbauverwaltung wird entsprechend beauftragt, die nächsten Schritte umgehend einzuleiten.
Bereits seit längerem besteht erheblicher Raumbedarf im Landratsamt an der Leuthnerstraße. Schon seit Monaten muss ein Teil der Beschäftigten in Bürocontainern „ausgelagert“ werden. Der Mehrbedarf an Räumen hat mehrere Gründe: Neue Aufgabenzuweisungen und Aufgabenmehrungen sowie ein erhöhter Personalbedarf. Außerdem geht es unter anderem auch um mehr Besprechungs- und Lagerräume, eine zeitgemäße Unterbringung einzelner Bereiche (Einzelzimmer für Führungskräfte bzw. im Allgemeinen Sozialdienst aus Datenschutzgründen), eigene Arbeitsplätze für Anwärter und Auszubildende.
Bereits in der Vergangenheit wurde der Raumbedarf festgestellt und auch bereits ein Anbau in Holzbauweise beschlossen. Ein Antrag der Freien Wähler der unter anderem eine Prüfung der Verlagerung von Dienststellen (insbesondere Gesundheitsamt, Veterinäramt und Schulamt) nach Mallersdorf, Bogen und Oberalteich vorsieht, brachte den Punkt nun erneut auf die Tagesordnung.
Aufgrund der überwiegenden Vorteile der zentralen Struktur (einheitliche Anlaufstelle für die Bürger, zentrale Lage, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Zusammenarbeit mit anderen Sachgebieten, keine Doppelvorhaltung von zentralen Leistungen, Zuständigkeit von Gesundheitsamt auch für die Stadt Straubing) wurde einer (Teil)auslagerung eine Absage erteilt.
„Gerade der Katastrophenfall Corona hat gezeigt, wie wichtig kurze Wege und direkte Ansprechpartner in einem Haus sind“, so Landrat Josef Laumer. Einzig das Staatliche Schulamt hat keine direkten Berührungspunkte und könnte daher räumlich auch außerhalb des Landratsamtes untergebracht werden.
Festgestellt wurde vom Bauausschuss auch, dass der ermittelte Raumbedarf realistisch ist. Teil des Beschlusses ist ebenso, dass die Nutzung von Home-Office-Möglichkeiten von der Verwaltung weiter aktiv angeboten und ausgebaut wird.