COVID-19-Ausnahmeverordnung passiert Rechtsausschuss
(ra) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch die Verordnung der Bundesregierung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zur Annahme empfohlen. Für die Verordnung, die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden soll, stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD und die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich.
Konkret heißt es in der Verordnung vor allem: Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten grundsätzlich nicht mehr für geimpfte und genesene Personen. Natürlich dürfe dabei der Schutz von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen nicht aus dem Blick verloren werden, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD). Kontaktbeschränkungen sollten hier zwar fallen, es brauche aber noch Schutzkonzepte, um das soweit erforderlich abzusichern.
Da es aber keinen vollständigen Schutz für geimpfte und genesene Personen gebe, blieben auch für diese insbesondere Gebote zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und Abstandsgebote unberührt. Schließlich erhielten die Länder dort, wo sie noch Regelungskompetenzen für Gebote und Verbote haben, durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, auch dort Ausnahmen für geimpfte und genesene und getestete Personen vorzusehen. Die Sperrwirkung des Bundesrechts werde mithin insoweit aufgehoben.
In der Debatte betonten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dass die „Bundesnotbremse“ erfreuliche Wirkungen zeige. Die vorgesehenen Maßnahmen seien daher verfassungsrechtlich geboten und zeigten eine Perspektive für weitere Öffnungsschritte und für mehr Freiheit. Linke und Grüne signalisierten Zustimmung, mahnten aber gleichzeitig Klarheit über die nächsten Schritte an. Ein Vertrauensverlust müsse verhindert werden.