Cannabis als Medizin: Wie bekommt man Cannabis auf Rezept?
(ra) Am 10. März 2017 ist das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft getreten. Seit dem ist es Patienten mit schwerwiegenden Beschwerden und Erkrankungen erlaubt, medizinischen Cannabis zur Behandlung und Therapie einzunehmen. Dafür muss jedoch ein ärztliches Artest eingeholt werden, welches gegen Vorlage in einer Apotheke eingetauscht werden kann. Am grundsätzlichen Cannabis-Verbot hat sich also bislang noch nichts geändert. In diesem Artikel möchten wir alle wichtigen Fakten rund um Cannabis als Medizin auflisten und aufzeigen, wie man ein Rezept für Cannabis bekommt.

Welcher Arzt darf ein Cannabis-Rezept ausstellen?
Nachdem die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) geändert wurde, mussten im Anschluss noch Änderungen in der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) vorgenommen werden, um den Weg zu ebnen. Seit dem März 2017 ist es nun jedem Humanmediziner gestattet, ausgenommen von Zahnärzten, ein Cannabisrezept an seine Patienten auszugeben. Durch die Vorlage dieses Rezepts darf ohne Strafverfolgung und vollkommen legal medizinisches Cannabis gekauft werden. Dieses darf die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon enthalten.
Welche Krankheit/Beschwerde muss vorliegen?
Damit der behandelnde Arzt ein Cannabisrezept ausstellen darf, muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen. Das Ziel ist es, mithilfe der Wirkstoffe im Cannabis eine positive Verbesserung im Krankheitsverlauf herzustellen. Sei es, um die Krankheit zu kurieren oder nur die Symptome zu lindern. In den meisten Fällen wird medizinischer Cannabis zu Linderung verschrieben und eher selten zur Heilung. Um die Dosis, Diagnose, Nebenwirkungen und Therapie der behandelnden Ärzte für weitere Erkenntnisse zentral auszuwerten und zu analysieren, werden die Daten anonymisiert an das BfAM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) weitergegeben. Für folgende Krankheiten/Beschwerden wird Cannabis zur Behandlung verschrieben:
- AIDS
- Arthritis
- Arthrose
- Chronische Schmerzen
- Depressionen
- Darmerkrankungen
- Nervenschmerzen
- Rheuma
- Schlafstörungen
Dies ist nur ein kleiner Auszug. Es gibt noch viele weitere Beschwerden und Krankheiten, bei denen eine Cannabis-Behandlung möglich sein kann. Dazu gehören auch Schlaganfälle, Tourette, Zwangsstörungen und Krebs.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung?
In manchen Fällen werden die Kosten für eine Cannabis-Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Allerdings sollte die Kostenübernahme vor der Behandlung durch den behandelnden Arzt von der zuständigen Stelle eingeholt werden, damit keine Missverständnisse entstehen. Eine Voraussetzung oder Pflicht für diese Verordnung gibt es jedoch nicht. Sollte die Übernahme der Kosten anfangs abgelehnt werden, kann das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter gesucht werden. Einige Patienten konnten auf diesem Wege zumindest eine Teilerstattung aushandeln.
Wo kann medizinischer Cannabis gekauft werden?
Sobald der Arzt einem Patienten medizinischen Cannabis zur Behandlung verschrieben hat, kann dieser seinen Bescheid in jeder Apotheke eintauschen. Hier sei angemerkt, dass nicht jede Apotheke im Besitz von Cannabis ist, weshalb eine längere Suche notwendig werden könnte. Dies lässt sich nur durch eine Online-Apotheke umgehen. Im Internet gibt es beispielsweise die Cannabis Apotheke, Hier können Patienten ihr Rezept völlig legal eintauschen. Es gibt eine große Auswahl an Herstellern und Cannabis-Sorten.

Wie wirkt medizinischer Cannabis auf den Körper?
Cannabis wird sowohl bei psychischen als auch physischen Krankheiten und Beschwerden zur Therapie eingesetzt. Dementsprechend vielseitig ist die Wirkung der Heilpflanze. Grundsätzlich docken die Wirkstoffe (Cannabionoide) an das menschliche Nervensystem an. Grundsätzlich wirkt Cannabis:
- schmerzlindernd und entspannend
- appetitanregend und konzentrationsfördernd
- stimmungserhellend und befreiend
Die Wirkung geht einher mit einer Mundtrockenheit und reduziertem Tränenfluss. Selbstverständlich ist dies stets abhängig von der Dosis und Häufigkeit des Konsums. Grundsätzlich sollten die Vorgaben des Arztes nicht missachtet werden, um tatsächlich eine wohltuende Entwicklung herbeizuführen.