21. April 2025
Straubing

Bundestagswahl: Infos zum Einreichen von Wahlvorschlägen

(ra) Zur Bundestagswahl am 26. September hat sich Bundeswahlgesetz geändert. Wie ein Sprecher der Stadt Straubing am Donnerstag informierte, wurde die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.

Für Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sind demnach von 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises Unterschriften auf amtlichen Formblättern zu erbringen. Gleiches gilt für andere Kreiswahlvorschläge (Wählergruppen und Einzelbewerber).

Weitere Einzelheiten können dem vollständigen Bekanntmachungstext entnommen werden. Dieser ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (40. Ausgabe vom 24.06.2021, auch online abrufbar) veröffentlicht.

Kreiswahlleiterin ist Melissa Leitl (Kontaktdaten: Telefon: 09421/944-70120, E-Mail: melissa.leitl@straubing.de, Telefax: 09421/944-70193.) Die Anschrift der zur Entgegennahme von Wahlvorschlägen zuständigen Dienststelle lautet: Stadt Straubing, Wahlamt, Theresienplatz 2, 94315 Straubing. Die Briefanschrift lautet: Stadt Straubing, Wahlamt, Postfach 0352, 94303 Straubing.