BN: Monoverbrennungsanlage muss gesamtökologisch höchsten Anforderungen genügen
(ra) Die Stellungnahme der BUND Naturschutz (BN) zur geplanten Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage stellt darauf ab, dass diese gesamtökologisch höchsten Anforderungen genügen muss. Dies berichtete am Mittwoch der zweite Kreisvorsitzende des BUND Naturschutzes Johann Meindorfer gegenüber regio-aktuell24.
So pocht der BUND Naturschutz auf rechtsverbindliche Festschreibung der Einhaltung 50 Prozent der zulässigen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte und der Irrelevanzgrenze / Irrelevanzwerte im Genehmigungsbescheid. Diese müssten vollumfänglich eingehalten und sichergestellt werden (können). Und ebenso darauf, dass demnach auch von der Regierung von Niederbayern als Aufsichtsbehörde bei Überschreitung der Irrelevanzgrenze, aber Unterschreitung der 50 Prozent der zulässigen der gesetzlichen Grenzwerte umgehend und zuverlässig eingeschritten werde.
Auch müssten die Aussagen, Annahmen, Voraussagen und Prognosen zur effizientesten Energieausbeute und ihrer energieeffizientesten Verwendung in der Praxis vollumfänglich eingehalten und sichergestellt werden.
Voraussetzung für eine große Klärschlammverbrennungsanlage mit einer Jahresgesamtmenge von 120.000 Tonnen an Klärschlamm sei dabei, dass durch das damit verbundene zusätzliche Verkehrsaufkommen und auch durch den Aus- und Zubau von Zufahrtsstrassen keine Beeinträchtigungen der als Vogelschutzgebiet und als FFH-Gebiet ausgewiesen Gebiete / Flächen erfolgen.
„Unsere Stellungnahme ergeht mit großem Vertrauensvorschuss an die SER und die Stadt Straubing, unter der Maßgabe und im Vertrauen darauf, dass diese gesamtökologisch höchsten Anforderungen allesamt vollumfänglich eingehalten und sichergestellt werden.“
Zweiter BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer
Die Verknüpfung des Baus der geplanten Anlage mit Forderungen einem Ausbau der B 20 müsse seitens der Stadtspitze verbindlich ausgeschlossen werden.
Weiterer Fernstrassenausbau in der bereits voll im Laufen befindliche Biodiversitäts- und Klimakrise sei als nicht zukunftsfähig und nicht verantwortbar abzulehnen. „Der Versuch aus CSU-Reihen, den B 20-Ausbau mit Verweis auf die große Klärschlammverbrennungsanlage durch die Hintertür durchzudrücken, wird vom BUND strikt zurückgewiesen,“ so Meindorfer.
Er verweist dazu auf die die VCD-Stellungnahmen zu den ökologisch- und sozialverträglich-nachhaltigen Konzeptalternativen zum BVWP-Strassenverkehrs-Projekt B 20.
Die Gesamtanlage soll nach dem Willen des BN jedenfalls auf die energieeffizienteste emissionsärmste Art und Weise nach der besten verfügbaren ökologischen Praxis geplant und betrieben und das Potential für die Phosphor-Rückgewinnung vollständig ausgeschöpft werden.
Kritik am unzureichend nachhaltigen Verhalten von zentral wichtigen Akteuren stellt der BUND seiner Stellungnahme zur geplanten Anlage voran: „Politik, Gesetzgebung, Gesetzesvollzug, Hersteller, Handel und Verbraucher haben bei der Abfallvermeidung und beim Fernhalten von Schadstoffen vom Abwasser versagt“.
„Eine durchgreifende Ökologisierung des Einkaufs- und Konsumverhalten, das zu einer für eine an sich ökologisch sinnvolleren vertretbaren Klärschlammausbringung zu landwirtschaftlichen Düngezwecken nötigen durchgreifenden Schadstoffentfrachtung und Schadstofffreiheit nötig wäre, ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten“. Nicht bei einem nicht unbedeutenden Teil der Gesellschaft,“ ergänzt Meindorfer.
Dies nachdem sich die Politiker der regierenden Parteien der ökologisch-sozialen Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit mit Anlastung der bisher externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten über die Preise auf die Verursacher über ein intelligentes ökologisch-soziales Steuersystem seit langem und immer noch verweigerten.
Dass feste Fremdstoffe wie Plastikteile, Zigarettenkippen, die nicht in die Toilettenspülung gelangen dürften, sich aber zuhauf im Zulauf jeder Kläranlage wiederfinden, sei mehr als bedenklich. Dies zeuge von hoher Verantwortungslosigkeit von Teilen der Gesellschaft.