Bayrische Sportjugend bietet Zuschüsse für Sportvereine an
(ra) Für Sportvereine, die Jugendarbeit betreiben und in der Zeit vom 1. Juni 2017 bis 31. Mai 2018 eine Jugendbildungsmaßnahme durchführen wollen, können dafür bei der Bayerischen Sportjugend Zuschüsse beantragen.
Der Antrag ist formlos bis 13. April 2016 an die Vorsitzende der BSJ im Kreis Straubing-Bogen, Margarete Probst-Biendl, Postfach 1001, 94331 Geiselhöring, zu richten. Benötigt werden Angaben zu Zeitraum, Ort und Dauer der Veranstaltung. Der geplante Altersbereich, die voraussichtliche Teilnehmerzahl und die Kontaktdaten einschließlich Postadresse des verantwortlichen Leiters werden benötigt. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.bsj.org.