Baumängel weiterhin auf hohem Niveau
(djd). Das Thema „Pfusch am Bau“ – Baumängel – begleitet Bauherren seit vielen Jahren. Doch immerhin weist die Entwicklung der absolut gemeldeten Schadenzahlen aktuell eine leicht rückläufige Tendenz auf. Das zeigt der Bauschadenbericht, den das Institut für Bauforschung in diesem Jahr zum dritten Mal nach 2015 und 2018 im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) vorgelegt hat.
In über 8.000 ausgewerteten Bauvorhaben ist die Zahl der gemeldeten Schadenzahlen von gut 2.000 Fällen im Zeitraum von 2012 bis 2016 auf rund 1.770 Fälle von 2017 bis 2021 zurückgegangen. Entwarnung mag BSB-Geschäftsführer Florian Becker dennoch nicht geben, denn für die letzten Jahre könnten einige Fälle hinzukommen, die bisher noch nicht gemeldet wurden.
Komplexe Schadensbilder in energetisch anspruchsvollen Bauten
Einen Rückgang von etwa 50 Prozent beobachtet der Bericht auch bei den Bauschadenkosten. Doch hier warnt der BSB-Geschäftsführer ebenso vor voreiligen Schlüssen: „Die Schadenkosten werden aufgrund gestiegener Material- und Lohnkosten und durch den hohen Anteil aktuell noch offener Schäden und Nachmeldungen noch deutlich zunehmen.“ Gerade komplexe Schadensbilder, die in energetisch anspruchsvollen Häusern gehäufter auftreten können und deren Aufarbeitung viel Zeit in Anspruch nimmt, verursachen oft hohe Kosten.
Bauqualität mit begleitenden Kontrollen absichern
Aus der Studie leiten die Verbraucherschützer fünf Maßnahmen ab, die entscheidend zum Rückgang von Bauschäden beitragen können:
– eine sachkundige Vorbereitung und Planung des Baus
– eine gewissenhafte Ausführung der Bauarbeiten
– den Einsatz qualifizierter Fachkräfte
– ein verbessertes Koordinations- und Kommunikationsverhalten aller Akteure
– systematische Kontrollen der Bauqualität durch unabhängige Sachverständige
Vor allem auf den letzten Punkt können Bauherren direkt Einfluss nehmen. Baubegleitende Qualitätskontrollen bieten zum Beispiel die BSB-Bauherrenberater an. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Ansprechpartner. Im Rahmen dieser Kontrollen werden die Planungsunterlagen begutachtet, zudem kontrolliert der Berater regelmäßig den Fortschritt und die vertragsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. So kann er den Bauherrn rechtzeitig vorwarnen, wenn sich Baufehler abzeichnen, und dieser kann frühzeitig eingreifen und Nachbesserungen oder die Beseitigung von Mängeln einfordern.