Bauern legen Forderungen zum Volksbegehren nochmal auf den Tisch
(ra) Die Debatte rund um das Volksbegehren sorgt weiter für zahlreiche Fragen und viel Ärger bei den bayerischen Bäuerinnen und Bauern, Forstwirten und Grundeigentümern. Bis zum 7. Juni will Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die Fragen der Landwirte in insgesamt acht Informationsveranstaltungen in ganz Bayern beantworten.
Am Mittwochabend um 19 Uhr findet die Veranstaltung für Niederbayern im Magnobonus-Markmiller-Saal in Straubing statt. Im Vorfeld hat der Bayerische Bauernverband nochmals seine Forderung nach Korrekturen und Verbesserungen deutlich gemacht: „Ministerpräsident Söder und die Staatsregierung hatten angekündigt, dass die praktischen Probleme, die das Volksbegehren für die Landwirtschaft mit sich bringen würde, gelöst werden.
Aber der bisherige Gesetzentwurf bleibt meilenweit hinter diesem Anspruch zurück. Gerade bei der Bewirtschaftung von Grünland und von Streuobstwiesen sind weiterhin viele Fragen offen. Hier braucht es tragfähige, rechtssichere Lösungen für die bayerischen Bauern“, sagt Gerhard Stadler, Bezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbandes.
Unter anderem fordert der Bauernverband deshalb Anpassungen in folgenden Bereichen:
- Gewässerrandstreifen mit einer Breite von 5 m ab Uferlinie: Klarstellungen und Präzisierungen, um Verunsicherung bei Bauern und Grundeigentümern auszuräumen. Der Vorrang von freiwilligen Maßnahmen vor gesetzlichen Verboten und Verpflichtungen ist zu gewährleisten sowie die Maßnahmen über Bewirtschaftungsverträge umzusetzen.
- Walzverbot ab 15. März: Die Möglichkeit, das Walzverbot ab 15. März eines jeden Jahres regional unterschiedlich zu handhaben, ist zielführend und war so auch Konsens am „Runden Tisch“. Das nun vorgesehene Verfahren zur Terminverschiebung ist allerdings unbrauchbar. Es ist völlig bürokratisch und mit erheblichem zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden. Deshalb wird vorgeschlagen, ein Verfahren vergleichbar der bewährten Verschiebung der Kernsperrfrist in der Düngeverordnung vorzusehen, das in der Hand der sachkundigen lokalen Landwirtschaftsämter liegt.
- Mähen von innen nach außen: Das Verbot der Mahd von außen nach innen führt zu vielen Fragen. Vor allem wegen der Vielfalt an Flächenstrukturen und Flächenformen in allen Regionen Bayerns. Offen ist weiter, wie zukünftig in der Praxis richtig gemäht werden soll. Hier ist aus Sicht des Bauernverbandes keine neue gesetzliche Regelung erforderlich. Es genügt eine Handreichung für die Praxis in kurzer Form.
- Unterschutzstellung von Streuobstbeständen: Die bestehenden Streuobstwiesen/-weiden würden bei fehlender Pflege absterben und so dauerhaft verloren gehen. Deshalb ist die Unterschutzstellung der falsche Weg. Wichtig für den Erhalt der landschaftsprägenden Streuobstwiesen sind vielmehr eine angemessene Unterstützung der Bewirtschafter bei Pflege der Streuobstbestände und eine entsprechende Förderung.
Bei der Tagung der Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes, die am 2. und 3. Mai in Herrsching stattgefunden hat, hatten die gewählten Ehrenamtlichen Bauernvertreter bereits intensiv über den aktuellen Gesetzentwurf der Staatsregierung und das Volksbegehren debattiert.
Die Anliegen aus allen Regionen Bayerns wurden in einer umfassenden Stellungnahmegebündelt und am 8. Mai 2019 an alle Landtags-, Bundestags- und Europa-Abgeordnete, die Teilnehmer des „Runden Tisches“ und die Kreisehrenamtlichen des Bayerischen Bauernverbandes versandt. „Im Vorschlag der Staatsregierung sind leider fast ausschließlich Regelungen enthalten, die Landwirte und Grundeigentümer belasten.
Vom angekündigten Gesellschaftsvertrag für Artenvielfalt und Landwirtschaft kann in keinster Weise gesprochen werden. Auch Staat, Kommunen, die übrige Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger müssen einen Beitrag leisten“, fordert BBV-Bezirkspräsident Stadler. Vor allem an dieser Stelle greife die Vorlage der Staatsregierung noch viel zu kurz.
Alle Informationen zum Volksbegehren finden Mitglieder des Bayerischen Bauernverbandes unter www.BayerischerBauernVerband.de/Volksbegehren.