15. Juni 2025
Vereine

AWO-Nachmittagstanz noch nicht möglich

(ii) Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Straubing kann ihre Tänzer*innen noch nicht zum Nachmittagstanz einladen. Wie Irene Ilgmeier am Donnerstag mitteilte, sei dies aktuell noch nicht erlaubt. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes gilte die aktuelle Infektionsschutzverordnung, die das Tanzen verbietet, noch bis zum 28. Juli.

Wie es danach weitergeht, ist noch nicht absehbar. Sollte Tanz wieder möglich sein, werde die AWO sofort wieder mit den Tanznachmittagen beginnen. Bis dahin müssen sich aber alle Tanzbegeisterten leider noch in Geduld üben. Weitere Infos gern bei Irene Ilgmeier, Tel. 0170-5749090.