Ausbruch der Vogelgrippe im städtischen Hofgarten
(ra) Der Verdacht hat sich bestätigt: Im Hofgarten der Stadt Landshut ist am Donnerstag im Gehege des Ziergeflügels der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Die Tiere wurden vorsorglich allesamt aufgestallt und werden auf das Vorliegen einer Infektion untersucht. Die Bereiche um die Entenweiher sind deshalb bis auf weiteres abgesperrt.
Die umgangssprachlich „Geflügelpest“ oder „Vogelgrippe“ genannte Krankheit Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung von Vögeln. Wasservögel können auch nur geringfügige oder keine Symptome zeigen, spielen aber bei der Verbreitung der anzeigepflichtigen Tierseuche eine wichtige Rolle. Gerade Nutzgeflügel wie Hühner und Puten sind besonders anfällig, sich mit der Krankheit zu infizieren.
Bei einer hohen Viruslast, wie sie in betroffenen Geflügelhaltungen zu erwarten ist, können sich auch Menschen mit diesem Virus anstecken, wenn auch äußerst unwahrscheinlich: In Deutschland ist noch kein derartiger Fall bekannt geworden. Selbes gilt für andere Haustiere wie Hunde oder Katzen.
Das Veterinäramt empfiehlt die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut deshalb dringend, ihre Bestände entsprechend zu schützen. So sollten verschiedene Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt sowie die Bestimmungen der Geflügelpest-Schutzverordnung beachtet werden:
– Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln: Halten Sie Ihr Geflügel so, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Stallen Sie Ihr Geflügel auf, insbesondere dann, wenn Sie sich in einem Risikogebiet befinden, d. h. in der Nähe von Rastplätzen von Zugvögeln oder wenn in der Nähe infizierte Wildvögel gefunden worden sind.
– Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
– Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
– Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
– sollten ihre Tiere sich auffällig verhalten oder mehrere verenden. Auch Geflügelhalter werden gebeten, unverzüglich ihren Bestand von einem Tierarzt untersuchen zu lassen,
Ziel dieser Maßnahmen ist, direkte sowie indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel, wilden Wasservögeln sowie anderen Wildvögeln und natürlichen Gewässern zu gut es geht zu reduzieren. Auffälliges Verhalten und mehrere tote Wildvögel an einer Stelle, vor allem bei Wassergeflügel, sollten umgehend dem Veterinäramt Landshut gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten in keinem Fall angefasst werden. Das Füttern von im Wasser lebenden Wildgeflügel (Gänse, Enten, Schwäne etc.) ist ebenfalls untersagt.
Zusätzlich dazu gilt ab Samstag, 19. März 2022 bis auf weiteres eine Allgemeinverfügung, die derzeit aber nur Auswirkungen auf den internationalen Handel von Geflügel und Geflügelerzeugnissen hat. Das vollständige Dokument wird in Kürze im Amtsblatt des Landkreises Landshut sowie auf der Homepage (www.landkreis-landshut.de) veröffentlicht. Selbiges gilt für die Stadt Landshut (www.landshut.de).
Weitere Informationen zur hochapathogenen aviären Influenza sind unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ und www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/ai_faq.htm abrufbar.