Auch in Niederbayern: Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings
(pol) Mit einem nunmehr 7. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität gingen am Mittwoch bundesweit Ermittler wieder in einer gemeinsamen und vom Bundeskriminalamt (BKA) koordinierten Durchsuchungsaktion gegen strafbare Posts im Internet vor. Die Kripo Straubing beteiligte sich bereits vergangenes Jahr an einem europaweiten Aktionstag, bei dem gegen 17 Tatverdächtige im Raum Deggendorf, Regen, Viechtach, Plattling und Osterhofen zahlreiche Wohnungen durchsucht worden sind.
Am Mittwoch vollzogen Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Passau im Zuge der bundesweiten Aktion einen von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragten richterlichen Durchsuchungsbeschluss bei einem 45-jährigen Mann aus dem Gemeindebereich Tann, Landkreis Rottal-Inn. Dieser steht im Verdacht, über ein soziales Netzwerk mit rechtsmotivierten Hasskommentaren öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben. Bei der Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten des Kommissariats Staatsschutz der Kripo Passau einen Datenträger sicher, der nun auf mögliche strafbare Inhalte ausgewertet wird.
Vermeintliche Anonymität des Internets ist kein rechtsfreier Raum – Staatsanwaltschaft Deggendorf erwirkt Urteile gegen Verfasser von Hasskommentaren
Bedrohung, Nötigung, Beleidigung oder gar Volksverhetzung sind keine Bagatelldelikte. Das Strafgesetzbuch sieht u. a. für Beleidigung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Für den Tatbestand der Volksverhetzung drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Häufig wiegen sich die Täter aufgrund der vermeintlichen Anonymität im Netz in Sicherheit. Regelmäßige Ermittlungserfolge und Durchsuchungsaktionen wie der heutige zum wiederholten Male stattfindende bundesweite Aktionstag verdeutlichen dies.
Die 14 Verfasser von strafbaren Kommentaren, die anhand ihrer Profile ermittelt werden konnten und demzufolge im Zuge des europaweiten Aktionstages gegen sogenannte „Hasspostings“ 2020 ins Visier der Ermittlungsbehörden gerieten, sind zwischenzeitlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Deggendorf zu Bewährungs- bzw. zu empfindlichen Geldstrafen, teils im hohen 4-stelligen Eurobereich verurteilt worden. Drei Täter, gegen die Freiheitsstrafen von acht Monaten bzw. ein Jahr und Geldauflagen verhängt wurden, stehen zudem für drei Jahre unter besonderer gerichtlicher Beobachtung. Mehreren Tätern gaben die Gerichte auch auf, ihre Taten durch den Besuch einer KZ-Gedenkstätte aufzuarbeiten.
Hasspostings dürfen nicht hingenommen oder ignoriert werden – respektvolle Kommunikation im Netz
Wenn Sie Hassbotschaften und derartige Kommentare feststellen, dokumentieren Sie diese – Screenshots und dazugehörige Chatverläufe sind ein Beweis, um Hassbotschaften später melden zu können. Derartige Post sollten auf jeden Fall angezeigt werden; entweder direkt bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei der Meldestelle „respect“, bzw. dem Netzbetreiber.