Landshut

Ärztliche Zweitmeinung für planbare Eingriffe an der Wirbelsäule

(ra) Bei wem ein operativer Eingriff an der Wirbelsäule geplant ist, der kann ab sofort ein neues Angebot des Ambulanz Zentrum Landshut (AZL) in Anspruch nehmen: die ärztliche Zweitmeinung. Im Rahmen dieses Zweitmeinungsverfahrens haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen.

Neurochirurg Prof. Dr. Dieter Woischneck, Chefarzt am Klinikum und zugleich ambulant tätig im AZL. – Foto: Klinikum Landshut

Im Ambulanz Zentrum Landshut, einer Tochtergesellschaft des Klinikums, darf diesen besonderen Service jetzt der Neurochirurg Prof. Dr. Dieter Woischneck, Chefarzt am Klinikum und zugleich ambulant tätig im AZL, anbieten. Er gibt auch seine Einschätzung, ob der geplante Eingriff (zum jetzigen Zeitpunkt) nötig ist und berät zu möglichen Alternativen.

Zu den planbaren Operationen an der Wirbelsäule, für die Patienten das Zweitmeinungsverfahren in Anspruch nehmen können, zählen die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheiben-Endoprothese).

Kontakt und Terminvergabe

Die Neurochirurgie am Ambulanz Zentrums Landshut ist erreichbar unter Tel. 0871/ 698-3034 oder E-Mail anmeldung@ambulanzzentrum-landshut.de

Die Sprechzeiten sind: montags 14 bis 16 Uhr, dienstags 13:30 bis 16 Uhr, donnerstags 9 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr (offene Sprechstunde) sowie freitags 9 bis 11 Uhr.

Über das Zweitmeinungsverfahren

Unabhängige und besonders qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte sollen im Zweitmeinungsverfahren prüfen, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und die Versicherten zu möglichen Therapiealternativen beraten. Da jede Operation auch Risiken birgt, soll mit einer ärztlichen Zweitmeinung vermieden werden, dass sich Patienten einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff unterziehen. Das Zweitmeinungsverfahren wird von der Kassenärztlichen Vereinigung nur Ärztinnen und Ärzten mit einer besonderen Expertise genehmigt.