25. September 2024
Geiselhöring

Abstimmung: Umgehungsstraße „Haindling-Nord“ rückt näher

(ra) Die Realisierung der geplanten Geiselhöringer Umgehungsstraße „Haindling-Nord“ hat eine weitere Hürde genommen: Der Stadtrat von Geiselhöring stimmte in seiner Sitzung am Dienstagabend dafür, dass das Planfeststellungsverfahren – also das Genehmigungsverfahren für den Bau der Straße – eingeleitet werden soll.

Geplante Ortsumgehund "Haindling-Nord" - Grafik: StBA Passau
Geplante Ortsumgehund „Haindling-Nord“ – Grafik: StBA Passau

Der Vorentwurf für die Planfeststellung war bereits vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und der Regierung von Niederbayern genehmigt worden. Im nächsten Schritt muss das für den Bau und die Planung verantwortlich zeichnende Staatliche Bauamt Passau das offizielle Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Niederbayern beantragen, die das Verfahren dann einleitet. Dafür benötigte das Staatliche Bauamt jedoch noch einen positiven Stadtratsbeschluss, um die Akzeptanz vor Ort zu bestätigen. Deshalb stand das Thema auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung. Das Votum der Räte zur Billigung der vorgelegten Planung fiel dann letztlich auch positiv aus, wenn auch mit elf zu neun Stimmen recht knapp.

„Haindling-Nord“ nicht bei allen beliebt

Vorangegangen waren der Entscheidung fast drei Stunden mit Stellungnahmen von Bürgermeister Herbert Lichtinger und Vertretern des Staatlichen Bauamts Passau sowie Wortbeiträgen zahlreicher Stadträte, die ihre bekannten Positionen noch einmal bekräftigten. Die vielen Trassengegner im Publikum – weil für die Sitzung zahlreiche Besucher erwartet wurden, fand die Sitzung nicht wie üblich im Bürgerhaus Geiselhöring, sondern in der Labertalhalle statt – quittierten die Redebeiträge der Freien Wähler, die sich geschlossen gegen die Umgehungsstraße aussprachen, mit Applaus. Die Ausführungen von Bürgermeister Herbert Lichtinger zu den Vorteilen der Umgehungsstraße bedachten sie dagegen mit Unmutsbekundungen.

Im Rahmen des nun folgenden Planfeststellungsverfahrens werden die Pläne für die Umgehungsstraße öffentlich ausgelegt und Bürger können Einwendungen gegen das Vorhaben geltend machen.