Ab Montag: Angepasster Regionalbusverkehr mit FFP2-Maskenpflicht
(ra) Nachdem der Regionalbusverkehr im Landkreis Landshut (LAVV-Linien sowie Nicht LAVV-Linien) in der KW 2 noch nach Schulfahrplan lief, wurde der Fahrtenbedarf nun genauer ermittelt. Der LAVV hat sich deshalb mit seinen Verkehrsunternehmen kurzfristig wie folgt abgestimmt:
Der Regionalbusverkehr, sowohl im LAVV als auch im Nicht-LAVV fährt ab der KW 3, also ab Montag 18. Januar zunächst bis einschließlich Freitag, 29. Januar grundsätzlich nach Ferienfahrplan.
Abweichend davon werden die LAVV-Linien 201 (Firma Amberger) und 309 (Firma Speckner) aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage nach dem Schulfahrplan bedient. Auf der Linie 303 wird die Realschule Rottenburg bei den Fahrten 034, 035 und 037 mitberücksichtigt. Falls weiterer individueller Bedarf an Fahrten besteht, werden die Fahrgäste gebeten, direkt bei den Busunternehmen anzurufen, sollte der Ferienfahrplan nicht ausreichen.
Eine weitere Neuerung: Ab Montag, 18. Januar muss in allen Öffentlichen Verkehrsmitteln nach Beschluss der Bayerischen Staatsregierung eine FFP2-Maske verpflichtend getragen werden – dies gilt auch für alle Fahrten und Linien im Regionalbusverkehr im Landkreis Landshut.