Straubing

Ab Montag 3G-Regel für Besuch in der Straubinger Stadtverwaltung

Ab kommenden Montag, 24. Januar gilt für Besucher*innen der Stadtverwaltung (Rathaus, Soziales Rathaus und Außenstellen) die 3G-Regel. Zutritt haben dann nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen. Soweit nicht strengere gesetzliche Vorgaben bestehen, gilt die 3G-Regel für alle Besucher*innen mit folgenden Ausnahmen: Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Die Anwendung der 3G-Regel wird vor Ort kontrolliert. Neben einem schriftlichen oder elektronischen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis ist ein amtliches Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) vorzulegen. Als Testnachweis gilt ein maximal 24 Stunden alter offizieller Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden zurückliegender PCR-Test. Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht, es wird auf die bekannten Testmöglichkeiten im Stadtgebiet (Übersicht unter www.coronainfo-straubing.de) verwiesen.

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Darüber hinaus gilt für Besucherinnen und Besucher weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit, bis zum 16. Geburtstag ist eine medizinische Gesichtsmaske ausreichend.

Eine Vorsprache ist weiterhin ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Bevorzugt sollte die Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung per Telefon oder E-Mail erfolgen.