10. Mai 2025
Landkreis Straubing-Bogen

Allgemeinverfügung zur Durchführung von Bestattungen aufgehoben

(ra) Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Straubing-Bogen zur Schließung von Leichenhäusern und Trauerhallen für die Allgemeinheit sowie zur Durchführung von Bestattungen im Landkreis Straubing-Bogen vom 20. März wird aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 7. Mai in Kraft. Die teilte am Mittwochnachmittag ein Sprecher des Landratsamtes Straubing-Bogen mit.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen durch Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum ersetzt. Damit entfällt auch die Bestimmung, die das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes erlaubt. Als ein triftiger Grund war die Teilnahme bei Beerdigungen im engsten Familienkreis genannt.

Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind wieder zulässig. Gleichzeitig gelten aus Gründen des vorbeugenden Infektionsschutzes für Gottesdienste und Zusammenkünfte in Gebäuden und im Freien Schutzmaßnahme wie Mindestabstände und Maskenpflicht.

Aufgrund dieser Änderung wird im Sinne einer bayernweit einheitlichen Regelung die oben genannte Allgemeinverfügung aufgehoben. Mit Aufhebung der Allgemeinverfügung gelten die Vorschriften der Dritten und Vierten Bayerischen Infektionssschutzmaßnahmenverordnung.