Aus dem Gerichtssaal

Diebstahl von Parfüm: Fünf Monate Gefängnis für den Täter

(jh) Ein Aftershave und ein Parfüm im Gesamtwert von über 330 Euro hatte Hubert S. (Name geändert!) in seiner Plastiktüte, als er im vergangen Jahr zwei Tage vor Weihnachten in einem Straubinger Drogeriemarkt beim Klauen erwischt wurde. Am Donnerstag folgte die Quittung: Ein Richter des Amtsgerichts Straubing verurteilte ihn zu fünf Monaten Gefängnis – ohne Bewährung.

Wieso dieses harte Urteil? Gleich vorweg: Hubert S. ist Wiederholungstäter und in diesem Fall räumte er ein, sogar einen „Besonders schweren Fall des Diebstahls“ begangenen zu haben. Er hatte seine Beute verkaufen wollen – also gewerbsmäßiger Diebstahl.

Der Angeklagte sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Landshut eine Haftstrafe ab, wurde von der Polizei am Donnerstag also vorgeführt. Ein Gericht hatte ihn im vergangenen Jahr – ebenfalls wegen eines Diebstahls zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie wurde aber zunächst gegen eine Arbeitsauflage zur Bewährung ausgesetzt.

Wie er selber offen gestand, sollten seine Diebstähle dazu dienen, seine Drogensucht zu finanzieren. Mit 14 Jahre hat der heute 24-Jährige mit dem Drogenkonsum begonnen. Vor seiner Inhaftierung benötigte er täglich rund 100 Euro, um seine Sucht zu befriedigen. „Meine berufliche Ausbildung hatte ich kurz vor dem Abschluss abgebrochen und seither bin ich arbeitslos“, beschrieb er seine Situation. Mit den Diebstählen und dem anschließenden Verkauf der Beute versuchte er seinen Bedarf an Drogen zu finanzieren.

Seine Abhängigkeit führte dazu, dass er die Arbeitsstunden – und somit die Bewährungsauflage – nicht eingehalten hatte. Seit Anfang des Jahres muss er deshalb seine Freiheitsstrafe verbüßen. „Offensichtlich war dies für Sie wichtig“, stellte der Richter fest, denn seither ist Hubert S. eigenen Angaben zufolge „clean“. Freiwillige Drogenscreenings und mehrere Sitzungen mit Sozialarbeitern scheinen dies zu bestätigen. Außerdem hat er sich selbst darum gekümmert, nach seiner Haftentlassung in einer stationäre Therapieeinrichtung zu kommen. Sogar eine Kostenzusage konnte er vorlegen.

Für die Tat am 22. Dezember hatte Hubert S. eine Plastiktüte so präpariert, dass er den Drogeriemarkt hätte verlassen können, ohne die Alarmeinrichtung zu aktivieren. Er machte aber die Rechnung ohne die Ladendetektivin. Sie hatte den Dieb bei seiner Tat beobachtet und, als er das Geschäfts verlassen wollte, gestellt. Die Beute konnte unbeschädigt wieder in den regulären Verkauf gelangen, so dass dem Unternehmen kein finanzieller Schaden entstanden ist.

Während die Staatsanwältin für die Tat eine weitere Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung forderte, meinte der Verteidiger von Hubert S., dass fünf Monate ausreichend seien. Da sein Mandant selbst seine Therapie vorantreibe, seine Ausbildung fertigmachen und seine Abhängigkeit hinter sich lassen wolle, plädierte er dafür, die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen.

Der Richter glaubte wohl der Motivation des Angeklagten, sein Leben positiv verändern zu wollen und verurteilte ihn zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe, die er jedoch nicht zur Bewährung aussetzte.