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Vereinspauschale 2025 im Landratsamt Straubing-Bogen jetzt beantragen

(ra) Auch für das Kalenderjahr 2025 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2025 Montag, 3. März.

Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, das heißt, dass alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten sein müssen. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Ein Nachreichen von Daten und Unterlagen nach dem 3. März ist nicht möglich.

Für das Verfahren 2025 steht wieder ein zentral entwickelter Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung.

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Mehr Informationen und das Antragsformular für den postalischen Versand finden Sie unter der Rubrik „Sport im Landkreis“ auf der Webseite des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis).

Die vollständigen Antragsunterlagen können online oder auf dem Postweg versandt bzw. in den Briefkasten am Haupteingang des Landratsamtes eingeworfen werden.

Auskunft hierzu erteilt Carmen Ebner, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Tel. 09421/973-217, E-Mail: vereinspauschale@landkreis-straubing-bogen.de