GesundheitTechnik

Alles, was man über die neue elektronische Patientenakte wissen sollte

(djd). Bei unseren europäischen Nachbarn gehört sie längst zum Standard, nun auch bald in Deutschland: Ab Anfang 2025 erhalten gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte, die ePA für alle, von ihrer Krankenkasse. Die privaten Krankenversicherungen können eine ePA anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet. Alle Infos zur ePA gibt es unter www.gematik.de sowie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Alle Infos in einer digitalen Akte: Begeben sich Versicherte künftig in ärztliche Behandlung, kann die behandelnde Person in der ePA nachschauen: Gibt es Vorerkrankungen? Welche Untersuchungen oder Therapien wurden bereits durchgeführt? Werden regelmäßig Medikamente eingenommen? Foto: djd/gematik

Wichtige Infos in einer digitalen Akte

Begeben sich Versicherte künftig in ärztliche Behandlung, kann die behandelnde Person in der ePA nachschauen: Gibt es Vorerkrankungen? Werden regelmäßig Medikamente eingenommen? Auch die Versicherten selbst erhalten einen besseren Überblick, weil etwa Arztbriefe, Medikationsdaten und Untersuchungsergebnisse eingestellt werden. All das kann die Behandlung erleichtern, Doppeluntersuchungen vermeiden und die Patientensicherheit erhöhen, da beispielsweise ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln frühzeitig erkannt werden können.

Ab 2025 wird die ePA mit Daten befüllt

Ab Januar legen die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA an; sie wird nach und nach mit Daten befüllt. Die neue ePA startet zunächst in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und NRW. Nach einigen Wochen werden medizinische Einrichtungen in ganz Deutschland mit der neuen ePA arbeiten. Durch die Anbindung ans E-Rezept werden künftig alle verschriebenen und ausgegebenen Medikamente automatisch in eine Medikationsliste aufgenommen. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, z. B. ihre Befunde und Behandlungsberichte einzupflegen. Zusätzlich können medizinische Daten der Vergangenheit hinzugefügt werden. Das können die Versicherten oder ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter selbst über die App der Krankenkasse tun oder die Krankenkasse damit beauftragen.

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Zugriff selbst festlegen

Der Zugriff auf die neue ePA ist einfach und sicher. Gesetzlich Versicherte müssen nur ihre elektronische Gesundheitskarte in der behandelnden Einrichtung einlesen lassen. Damit erhält die Einrichtung standardmäßig für 90 Tage Zugriff. Über die App können Versicherte ihn jederzeit beenden oder bestimmte Infos verbergen. Sie können aber auch einen unbegrenzten Zugriff ermöglichen, etwa wenn sie dauerhaft in einer Praxis behandelt werden. Privatversicherte müssen den Zugriff grundsätzlich aktiv über die App freigeben. Modernste Standards sichern die gespeicherten Daten. Alle Infos sind verschlüsselt, werden auf Servern in Deutschland gespeichert und über sichere Kanäle übertragen. Nur Versicherte und Praxisteams können auf die Daten zugreifen.