Seit 1. März neues Versicherungskennzeichen – Immer wieder Verstöße
(ra/pol) Am 1. März musste das Versicherungskennzeichen bei Roller, Mopeds, Mofas und E-Scooter gewechselt werden, von Schwarz auf Blau. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Auch zwei Wochen nach diesem Termin gibt es immer wieder Verkehrsteilnehmer, die mit ihrem zweirädrigen Vehicle ohne Haftpflichtversicherung unterwegs sind.
Polizeibeamte hielten zum Beispiel am Dienstag gegen 16.45 Uhr eine 57-jährige Frau, die mit ihrem E-Scooter in Straubing unterwegs war, an. An ihrem Gefährt war keine Versicherungsplakette angebracht. Wie sich herausstellte, hatte die Frau für ihr Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Beamten untersagten ihr die Weiterfahrt. Sie leiteten ein Strafverfahren ein.