Sportlerehrung 2023 – Bewerbung bis 11. Dezember
(ra) Die Sportlerehrung des Landkreises Straubing-Bogen findet in diesem Jahr erstmalig im ersten Quartal des Folgejahres stattfindet, also im März 2024. Die Verschiebung der Ehrung hat den Vorteil, dass künftig sportliche Erfolge des gesamten Kalenderjahres berücksichtigt werden können und nicht wie bisher nur bis Herbst.
Grundsätzlich geehrt werden im Erwachsenenbereich neben Teilnehmern an Olympischen bzw. Paralympischen Spielen und Welt- und Europameisterschaften, auch Sportler*innen, die bei Deutschen Meisterschaften die Plätze 1 bis 3 belegt haben oder 1. Bayerischer Meister geworden sind. Im Juniorenbereich werden zusätzlich Niederbayerische Meister und Zweit- und Drittplatzierte bei Bayerischen Meisterschaften geehrt. Weitere Ehrungen können vom Ausschuss für Kultur und Sport beschlossen werden.
Neben erfolgreichen Sportler*innen ist es dem Landkreis Straubing-Bogen auch wichtig, Funktionäre und Schiedsrichter, die durch ihr langjähriges Engagement (mindestens zehn Jahre) die Vereinstätigkeit unterstützen und Sportwettbewerbe und -veranstaltungen erst möglich machen, zu ehren.
Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Straubing-Bogen bzw. auch Privatpersonen werden gebeten, ihre Vorschläge für eine mögliche Sportlerehrung ab Ende Oktober bis spätestens 11. Dezember beim Landratsamt einzureichen. Für alle im Dezember erzielten Erfolge verlängert sich die Antragsfrist bis 5. Januar 2024.
Voraussetzung für eine Ehrung ist der Wohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen bzw. die Mitgliedschaft bei einem im Landkreis bestehenden Verein und das Erzielen der entsprechenden Leistung unter dessen Namen. Die Richtlinien zur Sportlerehrung sowie die entsprechenden Formulare zur Antragstellung sind auf der Webseite des Landkreises zu finden.
Bei Fragen an den „Treffpunkt Ehrenamt“ im Landratsamt Straubing-Bogen: Tel. 09421/973-380 oder ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de.