Verbots von Geflügelausstellungen und -märkten aufgehoben
(ra) Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Straubing-Bogen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken zum Schutz vor Geflügelpest vom 23. November vergangenen Jahres wird aufgehoben. Dies teilte ein Landratsamtsprecher am Mittwoch mit.
Die Abhaltung von Geflügelmärkten und Geflügelausstellungen soll je nach Größe des Einzugsgebietes (Landkreis mit Stadt Straubing/Bayern/Deutschland/Ausland) der Beschicker einzelfallbezogen geregelt werden.
Die aktuelle Allgemeinverfügung ist nachzulesen auf der Webseite des Landkreises Straubing-Bogen unter Politik & Verwaltung, Öffentliche Bekanntmachungen