13. Mai 2025
Bogen

Besuche an der Klinik Bogen ab Freitag möglich – Aber nicht ohne Vorkehrungen

(ra) Aufgrund eines aktuell rückläufigen Trends bei den Covidpatientenzahlen vor Ort an der Klinik Bogen hat das Pandemiegremium des Hauses beschlossen, ab Freitag, 11. Februar unter Sicherheitsvorkehrungen wieder Patientenbesuche zu ermöglichen. Zutritt erhalten Besuchspersonen nach negativem Screening an der Rezeption, mit Nachweis über vollständigen Impfschutz (mindestens Zweitimpfung vor maximal neun Monaten oder Boosterimpfung) oder Genesenenstatus (maximale Gültigkeit drei Monate), jeweils mit einem aktuellen Nachweis über einen negativen Antigen- (maximal 24 Stunden) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden).

Unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen sind Besuche von Patienten an der Klinik Bogen wieder möglich – Foto: Klinik Bogen/Landinger

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Mitzubringen sind ein Personalausweis zum Datenabgleich und eine FFP2-Maske, die während des gesamten Aufenthalts zu tragen ist. Tags zuvor ist eine telefonische Voranmeldung unter Tel. 09422 822-291 erforderlich. Die Anmeldehotline ist täglich von 10 bis 17 Uhr erreichbar. Innerhalb der Besuchszeiten von 13 bis 17 Uhr kann sich pro Patient und Tag eine stets gleichbleibende Person für einen Besuch anmelden. Bei der Anmeldung wird darauf geachtet, dass sich nie mehr als eine Besuchsperson im Patientenzimmer aufhält.

Abgeratenvon Besuchen im Krankenhaus wird Personen ab 60 Jahren und Personen mit geschwächten Immunsystem (zum Beispiel infolge von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Krebserkrankung und Erkrankungen der Atemwege). Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Angehörigen wird empfohlen, Besuche auf ein Minimum reduzieren und die Zeit zur Entlassung bevorzugt durch Telefonate mit den Patienten überbrücken.

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Vor Betreten des Patientenzimmers müssen sich Besuchspersonen beim Stationspersonal melden. Dieses klärt ab, ob zwischenzeitlich akute Gründe aufgetreten sind, die ein Betreten nicht gestatten, beispielsweise dringende medizinische oder pflegerische Maßnahmen.

Während des gesamten Besuchsmuss die FFP2-Maske getragen werden und es gelten die üblichen Hygieneregeln, insbesondere für die Händedesinfektion. Anweisungen des Personals sowie dringend nötige Untersuchungen und Behandlungen haben Vorrang und können die Besuchszeit kurzfristig einschränken. Dafür länger zu bleiben kann wegen der stundenweisen Taktung der Anmeldungen leider nicht gewährt werden. In dem Fall ist eine telefonische Neuanmeldung zu den genannten Anmeldezeiten erforderlich.

Checkliste – „Mitzubringen bei Patientenbesuchen“:

  • Nachweis über vollständigen Impfschutz (mindestens Zweitimpfung vor maximal neun Monaten oder Boosterimpfung) oder Genesenenstatus (maximale Gültigkeit drei Monate)
  • Nachweis über einen negativen Antigen- (maximal 24 Stunden) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden)
  • Personalausweis
  • FFP2-Maske