7. Juni 2025
Straubing

Strom-, Gas- und Wasserverbrauch – Stadtwerke verschicken Jahresabrechnung

(ra) Von vielen Kunden gespannt erwartet: Seit 11. Januar werden die Jahresabrechnungen für die Energie- und Wasserlieferungen für das Jahr 2020 versandt. Die Wasserkunden erhalten dabei grundsätzlich zwei Postsendungen: Die Gebühren für Schmutzwasser müssen getrennt vom gelieferten Trinkwasser abgerechnet werden, da es sich hier rechtlich um einen Gebührenbescheid und nicht um eine Rechnung handelt. Dieser Bescheid wird von den Stadtwerken im Auftrag der Stadt Straubing erstellt.

In den vergangenen Wochen mussten die Stromzähler abgelesen werden – Foto: Pixabay

Die Jahresabrechnung ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sehr umfangreich. So müssen alle staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen sowie der Preisanteil des Netzes extra ausgewiesen werden. Dazu kommt noch eine Vielzahl allgemeiner Angaben, wie z. B. die Stromkennzeichnung und die Hinweise gemäß Energiedienstleistungsgesetz. Die Rechnung enthält auch Informationen über Vertragsbindung und Kündigungsfristen für Strom und Gas sowie eine grafische Darstellung des Verbrauchs in Relation zur
Vergleichskundengruppe.

Trotz dieser Fülle an Informationen kann der Kunde weiterhin bereits auf der ersten Seite der Rechnung feststellen, ob er ein Guthaben zurückbezahlt bekommt oder auf die bereits geleisteten Abschlagszahlungen noch etwas drauflegen muss. Viele Kunden werden sich in
diesem Jahr aber über eine Rückzahlung freuen können.

Strom-, Gas- und Wasserpreise 2020

Die Wasserpreise bleiben bei den Straubinger Stadtwerken stabil – Foto: Pixabay

Die Gaspreise blieben unverändert auf dem Preisstand von 2019. Auch die Wasserpreise blieben stabil auf dem Stand von 1. Mai 2018. Dagegen erhöhten sich die Strompreise aufgrund der gestiegenen EEG-Umlage sowie erneut gestiegener Beschaffungskosten zum 1. Januar 2020 um netto 0,90 Cent (brutto 1,07 Cent) je Kilowattstunde.

Für die Stromkunden im Gemeindegebiet Straßkirchen gab es zum 1. Januar 2020 eine weitere Änderung: Laut Rechtsaufsichtsbehörde und Gemeinderatsbeschluss muss nun die zulässige Konzessionsabgabe auf den Strompreis erhoben werden.

Eine gute Nachricht zur Jahresabrechnung 2020: Nach einer Klarstellung des Gesetzgebers, dürfen die Stadtwerke nicht nur den Energie- und Wasserbrauch ab 1. Juli 2020 sondern den gesamten Verbrauch des Jahres 2020 mit 16 Prozent Umsatzsteuer berechnen. Voraussetzung dafür ist der Zeitpunkt der sogenannten Leistungserbringung, im Fall der Energie- und Wasserlieferungen ist dies der Ablesezeitpunkt.

Bei einem Musterhaushalt mit 3.500 kWh jährlichem Stromverbrauch macht dies immerhin eine Kostenersparnis von 28 Euro aus. Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh kommen weitere 32 Euro hinzu, während sich die Ersparnis bei einem
Wasserverbrauch von 90 m³ mit rund vier Euro nur geringfügig auswirkt. Auf das Schmutzwasser wird keine Umsatzsteuer erhoben.