Straubing

Maskenpflicht in den Straubinger Stadtbussen

(ra) Nach einer Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung gilt ab Montag, 18. Januar eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und damit auch in den Straubinger Stadtbussen. Ausgenommen vom FFP2-Tragegebot sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, diese brauchen nur wie bisher einen einfachen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Für Kinder bis einschließlich 6 Jahre gilt generell keine Maskenpflicht.