Ab Donnerstag Besucherstopp am Klinikum Straubing
(ra) Aufgrund des aktuellen erlassenen „Lockdowns“ der Bayerischen Staatsregierung und zur Minimierung des Infektionsrisikos gilt ab Donnerstag, 17. Dezember am gesamten Klinikum ein generelles Besuchsverbot. Dies dient zum Schutz der Patienten und wird zunächst bis zum 10. Januar angesetzt.
Besuche sind dann nur noch für Angehörige von Patienten mit lebensbedrohlicher Erkrankung und nach Rücksprache mit der Station sowie zur Begleitung der Entbindung erlaubt.
Die festen Besuchszeiten entfallen; Besuchszeitpunkte sind für diese Besucher mit der Station abzustimmen. Die geltenden Hygieneregeln bleiben auch für diese Ausnahmen bestehen, ebenso die Registrierungspflicht inklusive Fragebogen mit Angaben zum Gesundheitszustand.
Die Geschäftsführung des Klinikums hat großes Verständnis dafür, dass Menschen ihre kranken Angehörigen sehen wollen. Trotzdem bittet sie um Verständnis. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, sehen aber leider keine andere Lösung um unsere Patienten zu schützen“, so Geschäftsführer Dr. Christoph Scheu.