30. Oktober 2024
Bauen & Wohnen

Nur nichts überstürzen beim Bau oder Kauf einer Immobilie

(djd) Ob Einfamilienhaus auf der grünen Wiese oder Eigentumswohnung im Stadtzentrum, nach Immobilien besteht in Deutschland derzeit eine sehr hohe Nachfrage. „Bauherren und Kaufinteressenten befinden sich in der aktuellen Marktsituation schnell in der Defensive und haben das Gefühl, dass sie alles akzeptieren müssen, was Bauunternehmen oder Bauträger ihnen vorsetzen“, sagt Wendelin Monz, Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Der aktuelle Bauboom macht es für Immobilieninteressenten besonders in den Ballungszentren immer schwieriger, ein Grundstück für das eigene Haus zu finden. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
Der aktuelle Bauboom macht es für Immobilieninteressenten besonders in den Ballungszentren immer schwieriger, ein Grundstück für das eigene Haus zu finden.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Vertriebsmitarbeiter würden sogenannte Wartelisten als Drohszenarien aufbauen oder den Druck auf die Interessenten mit der Ankündigung demnächst anstehender Preiserhöhungen erhöhen.

Persönliche Schmerzgrenze festlegen

Monz beschreibt den Fall einer Wohnungsinteressentin, deren Sonderwunsch einer höheren WC-Anbringung aufgrund ihrer Körpergröße von 1,94 Metern vom Bauträger kategorisch abgelehnt wurde. „Letztlich muss jeder selbst bestimmen, wo seine Schmerzgrenze verläuft“, erklärt der Vertrauensanwalt. Man sollte sich aber auf jeden Fall vorher über die möglichen Konsequenzen informieren. Dazu gehöre ein genauer Blick in die Bau- und Leistungsbeschreibung sowie in die juristischen Klauseln des Vertrags.

„Eine Grenze muss immer da verlaufen, wo wirtschaftliche Interessen des Verbrauchers massiv bedroht sind“, warnt Wendelin Monz. Als Beispiel nennt er einen Zahlungsplan, bei dem sich der Bauunternehmer bereits nach Abschluss der Dachdeckerarbeiten 50 Prozent des Werklohns zu sichern versuchte. „Da der Bauherr in diesem Fall erheblich in Vorleistung ist, geht er hohe Risiken zum Beispiel für den Fall einer Insolvenz des Unternehmens ein“, so Monz.

Vertragsrisiken vor Unterschrift kennen und abwägen

Man werde Risiken nicht in allen Fällen vermeiden können, man sollte sie aber jedenfalls kennen, so lautet der Ratschlag des Experten. Unbedingt empfehlenswert sei es daher, einen Bau- oder Bauträgervertrag erst prüfen zu lassen, Informationen und Adressen gibt es unter www.bsb-ev.de. Für die juristische Prüfung kann ein Fachanwalt, zum Beispiel ein Vertrauensanwalt des BSB, für die technische Prüfung wiederum ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden.