Aus dem Gerichtssaal

59-jähriger Straubinger soll zwei Frauen vergewaltigt haben

(jh) Ein 59-jähriger Straubinger – wir nennen ihn hier einfach Carsten M. – soll im Sommer 2016 eine heute 32-jährige Frau und im Frühjahr vergangenen Jahres eine 70-jährige Frau vergewaltigt, verletzt und genötigt haben. Seit Montag sitzt er vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg auf der Anklagebank. Seine ersten Einlassungen klingen ganz anders.

Der Angeklagte befindet sich bereits seit dem Sommer vergangenen Jahres in Untersuchungshaft – Foto: Haas

Dem 59-Jährigen, der bis 2013 wegen einem Mord eine lebenslange Haft (15 Jahre) abgesessen hatte, wirft die Staatsanwaltschaft vor, zwei Frauen vergewaltigt zu haben. Der ehemaliger Wirtschaftsinformatiker hielt in seinen ersten Worten vor Gericht entgegen: „Ich bin unschuldig. Mit beiden Frauen hatte ich einvernehmlichen Sex“. In seiner etwa zweistündigen Einlassung versuchte er dies mit Chat-Diskussionen, erotischen Bildern und Filmen – insbesondere einer der Frauen – zu untermauern. Warum die beiden Nachbarinnen, die sich kennen und gemeinsam mit ihm und anderen gelegentlich eine Art „Sexpoker“ gespielt und ähnliche Treffen abgehalten haben sollen, ihn angezeigt haben, kann er sich nicht wirklich erklären.

Nun erst einmal zur Anschuldigung der Staatsanwaltschaft: Diese wirft dem Angeklagten vor, zu einem nicht genauen Zeitpunkt – vermutlich im Sommer 2016 – die 32-jährige Nachbarin in seine Wohnung gelockt zu haben. Dort soll er sie zuerst zum Oralverkehr und anschließend zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Dabei soll er sich am Haarschopf gezogen haben. Als die Frau aus der Wohnung flüchten wollte, soll er ihr gedroht haben, Fotos von ihr und dem Oralverkehr zu veröffentlichen, falls sie jemandem davon erzählen würde.

Carsten M. stand dem Gericht diesbezüglich relativ offen Rede und Antwort. Ja, er hatte mit der 32-Jährigen, die zu diesem Zeitpunkt von ihrem Ehemann getrennt war und mit einem neuen Partner eine Beziehung hatte, drei Mal Geschlechtsverkehr. Bei einem weiteren sexuellen Kontakt soll der Partner auch dabei gewesen sein. Erotische Bilder und Filme von der Frau – allein und mit ihrem Partner – sollen per What’s-App übermittelt worden sein. Ein ausführlicher erotischer Austausch auf diesem Messenger liegt dem Gericht vor.

Ersten Eindrücken zufolge, dürfte es zwischen dem Angeklagten, den beiden von der Staatsanwaltschaft genannten Opfern, sowie weiteren Personen zu recht offenen sexuellen Aktivitäten gekommen sein. Gemeinsame Treffen, gemeinsame Spiele mit sexuellem Hintergrund und entsprechenden Handlungen sollen stattgefunden haben.

Ob das die 32-jährige Frau ebenfalls so sieht, ist nur dem Gericht gekannt. Sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf. Ihr Anwalt hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, sobald seine Mandantin im Zeugenstand aussagen muss. Demzufolge wissen wir natürlich nicht, wie sie heute zu ihren Aussagen und zu den Einlassungen des Angeklagten zu sagen hat. Carsten M. zufolge soll es zwischen ihm und der 32-Jährigen zu drei Treffen mit Geschlechtsverkehr gekommen sein – zuletzt Monate vor der Anzeige. Nach diesem dritten Treffen haben nach Aussage M.’s immer noch eine vertrauensvolle Beziehung bestanden.

Ein weiterer sexueller Kontakt soll von der 32-Jährigen gegenüber ihrem damaligen Freund heruntergespielt worden sein, indem sie diesem sagte, Carsten M. habe versucht, sie zu vergewaltigen. Der Angeklagte versuchte, das vertrauensvolle Verhältnis mit der 32-Jährigen auch insofern zu unterstreichen, indem er anführte, dem vermeintlichen Opfer zuerst immer wieder Geld geliehen zu haben. Nachdem sie es nicht zurückzahlen konnte, habe er ihr das Geld sogar geschenkt.

Was sich zwischen dem Angeklagten und der 32-Jährigen tatsächlich in den vergangenen Jahren abgespielt hat, kann an dieser Stelle nur aus der Sicht von Seiten des Angeklagten berichtet werden. Dafür hatte der Anwalt der Nebenklägerin gesorgt, denn er beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit während seine Mandantin als Zeugin vernommen wurde. Ob und inwieweit sie dem Angeklagten widersprach ist uns nicht bekannt.

Die Staatsanwaltschaft nannte noch einen weiteren Fall: Eine 70-Jährige (ebenfalls eine Nachbarin) soll Carsten M. im April vergangenen Jahres in ihrer Wohnung ebenfalls vergewaltigt haben. Am Schluss soll er die Frau auch noch gewürgt und ihre gedroht haben, sie zu töten, „wenn sie ihn anzeige“.

Beide Frauen kennen sich, sollen mit dem Angeklagten öfters gemeinsam den Abend verbracht haben. Carsten M. habe seinen Aussagen zufolge mit der 70-Jährige wohl eine Nacht gemeinsam in deren Bett verbracht, aber ohne Geschlechtsverkehr. „Wir haben uns geküsst und gestreichelt“, räumte er ein. Dieses Opfer war am Montag noch nicht im Zeugenstand.

Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. regio-aktuell24 wird weiterhin darüber berichten!