Zugang zum Landratsamt weiter nur nach Terminvereinbarung
(ra) Die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen für den Zugang zum Landratsamt Landshut gelten bis auf Weiteres fort. Das Amt ist weiter nur nach Terminvereinbarung für die Öffentlichkeit zugänglich. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme angesichts der sich ausbreitenden Delta-Variante des Corona-Virus.
Für die Besucher gilt die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Die Bürger*innen werden gebeten, sich mit ihren Anliegen vorrangig per Post, E-Mail oder Telefon an die zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.
Neben dem Landratsamts-Hauptgebäude in Landshut-Achdorf bleiben auch alle Außenstellen für externe Besucher gesperrt. Dies gilt für das Landratsamt II in Altdorf sowie die Tiefbauverwaltung in Rottenburg. Für die Zulassungsstellen im Landkreis (Landshut-Ergolding, Rottenburg und Vilsbiburg) gelten folgende Regelungen:
Zulassungsstelle in Ergolding (TÜV-Gebäude):
Es erfolgt weiter eine Zugangskontrolle durch einen Sicherheitsdienst. Die Besucher werden anhand einer zugewiesenen Nummer aufgerufen.
Zulassungsstelle in Rottenburg:
Es gelten wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich. Die Hinweise sind ausgeschildert.
Zulassungsstelle in Vilsbiburg:
Der Besuch ist nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Diese ist möglich unter den Telefonnummern (Vorwahl Landshut: 0871) 408-5895, 408-5896 oder 408-5897oder per E-Mail unter zulassung@landkreis-landshut.de.
Die Bevölkerung wird gebeten, in erster Linie auf die Online-Services der Zulassungsstelle (verfügbar auf www.landkreis-landshut.de) zurückzugreifen.
Die sogenannte „erweiterte Zuständigkeit“, in deren Zuge auch Anträge auf Zulassungen aus benachbarten Landkreisen bearbeitet werden können, ist für die Dauer der Kontaktbeschränkungen ausgesetzt. Diese Anträge müssen abgewiesen werden (Ausnahme: Kfz-Firmen und Zulassungsdienste innerhalb des Landkreises Landshut).
Auch die Altstoffsammelstellen in den 35 Landkreis-Gemeinden sind bekanntlich geöffnet – es besteht nach wie vor Maskenpflicht. Je nach der weiteren bayern- und deutschlandweiten Entwicklung von Infektionsgeschehen und Corona-Erleichterungen sind kurzfristige Anpassungen möglich. Das Landratsamt wird sie auf den verschiedenen üblichen Wegen unverzüglich bekanntgeben.