Landkreis Straubing-Bogen

Wer muss wann wie lange in Quarantäne? Landratsamt weiß das

(ra) Das Coronavirus ist immer noch da – und wird auch so schnell nicht verschwinden. Dies zeigt sich auch an den deutschlandweit wieder steigenden Corona-Fallzahlen. Umso wichtiger ist es laut einer Mitteilung des Landratsamtes Straubing-Bogen, die bestehenden Abstands-, Hygiene-, Masken- und Quarantäneregeln einzuhalten.

Gerade bei den Quarantäneregeln gab es in der jüngsten Vergangenheit einige Änderungen. Da es deshalb nicht immer einfach ist, den Überblick zu behalten, hier noch einmal eine Übersicht, wer wann wie lange in Quarantäne muss.

Freiwillige Testung ohne Symptome

Nach einer freiwilligen Testung ohne Symptome, die in Bayern möglich ist, ist zunächst einmal keine Quarantäne notwendig. Erst bei einem eventuell positiven Testergebnis greift die Quarantäne-Regelung. Tests führt der Hausarzt durch. Falls nicht, sind entsprechende Ärzte online auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern unter dienste.kvb.de/arztsuche zu finden. Kosten entstehen keine.

Testung von symptomatischen Personen

Laut den Vorgaben des Bundes werden außerdem Personen mit Symptomen (Verdachtsfälle) getestet. Für diese Personen gilt sofort nach der Testung die Quarantäne. Bei einem negativen Testergebnis ist die Quarantäne aufgehoben. Aber bis zum Eintreffen des Testergebnisses muss die Quarantäne zwingend eingehalten werden. Nur wenn das Ergebnis länger als fünf Tage dauert, hebt sich die Quarantäne zunächst bis zum Eintreffen des Ergebnisses auf.

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Die Quarantäne bei Positiv-Getesteten dauert mindestens zehn Tage (ab Datum der Abnahme des positiven Tests), kann sich aber auch verlängert.

Bei Kontaktpersonen der Kategorie 1 dauert die Quarantäne mindestens 14 Tage (ab Datum des letzten Kontakts mit einer infizierten Person), kann sich aber auch verlängern. Wichtig: Auch bei einem negativen Test bleibt bei Kontaktpersonen 1 die Quarantäne bestehen.