Wer kann in einem C&C-Markt einkaufen? – Kunde verzehrt Ware vor Kasse
(pol) In Straubing gibt es einen einzigen C&C-Mark. Am Erletacker Markt können nur Kunden mit einem Gewerbeschein einkaufen. Einer dieser Kunde, ein 47-jähriger Mann aus Straubing muss sich jetzt wegen einem Diebstahl verantworten. Der Diebstahl kann aber nicht als klassisch eingestuft werden – schon gar nicht deshalb, weil es gegen den Täter in einen Haftbefehl bestand.
Am Donnertag entnahm gegen 10.30 Uhr der 47-Jährige Wurst aus einem Regal, öffnete die Verpackung und fing an, die Wurst zu verzehren. Als er von einer Angestellten auf sein Verhalten angesprochen wurde, warf er die restliche Wurst im Wert von knapp zwei Euro weg. Nun ermittelt die Polizei gegen den Gewerbetreibenden wegen Diebstahl.
Doch was kommt bei diesem Täter noch erschwerend hinzu? Die Polizeibeamten stellten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl besteht. Die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt konnte er durch Begleichen eines Geldbetrages abwenden. Vom C&C-Markt wurde ein Hausverbot gegen den bisherigen Kunden ausgesprochen.