19. Oktober 2024
Straubing

Wegen Corona: Einschränkungen auf den Friedhöfen in Straubing

(ra) Auch für die Friedhöfe in der Stadt Straubing gilt jetzt ebenfalls eine neue Regelung. Wie schon vor einer Woche im Landkreis Straubing hat am Montag auch die Stadt Straubing auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Allgemeinverfügung zur Durchführung von Bestattungen erlassen.

Unter anderem ist darin geregelt, dass die Trauergesellschaft nur den engsten Kreis umfassen und die Teilnehmerzahl exklusive der Bestattungsmitarbeiter und gegebenfalls des Pfarrers maximal 15 Personen betragen darf. Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig. Der gesamte Bekanntmachungstext ist im Sonderamtsblatt der Stadt Straubing (15. Ausgabe vom 23. März 2020, auch online abrufbar) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.

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Auch das örtliche Standesamt wird seine Dienstleistungen einschränken. Dies betrifft unter anderem Terminvereinbarungen zum Zwecke des Austritts aus einer Religionsgemeinschaft und Namensänderungen bzw. -erklärungen. Ausführliche Informationen hierzu sind auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de veröffentlicht oder können telefonisch beim Standesamt unter der Rufnummer Tel. 09421/944 64222 erfragt werden.

Die Stadt Straubing wird darüber hinaus auf Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums den Sitzungsablauf des Stadtrats anpassen. Sitzungen werden vorerst auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt. Hierfür soll kurzfristig ein Ferienausschuss eingesetzt werden, der zunächst bis zum 30. April 2020 alle unverzichtbaren und unaufschiebbaren Entscheidungentreffen soll.