28. Juni 2025
Auto & VerkehrLandkreis Landshut

VW-Musterklage – Dazu Ruth Müller (SPD): Das Klageregister ist eröffnet

(ra) Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hat am 1. November in Kooperation mit dem ADAC eine Musterklage gegen VW eingereicht. Das war wichtig, damit die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen getäuschter VW-Kunden abgewendet werden kann. „In diesem Musterverfahren hat das Bundesamt für Justiz nun das Klageregister eröffnet“, teilte dazu am Mittwoch die Landshuter Abgeordnete Ruth Müller, Mitglied im Landtags-Ausschuss „Umwelt und Verbraucherschutz“ mit.

Ab sofort könnten sich Verbraucher kostenlos zum Musterverfahren anmelden. Dazu Ruth Müller: „Betroffene Verbraucher können sich ganz einfach unter www.bundesjustizamt.de/klageregister anmelden. Und das so rasch wie möglich, denn zum einen wird zwei Monate nach Eröffnung des Registers Bilanz gezogen. Bis dahin müssen sich mindestens 50 Verbraucher eingetragen haben. Zum anderen endet die Möglichkeit der Eintragung einen Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung.

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Die Eintragung in das Klageregister ist für Verbraucher kostenlos. Weitere Informationen gibt der klageführende Vzbv unter www.muster-feststellungsklagen.de sowie der ADAC unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahr-verbote/abgasskandal-rechte/anmeldung-zur-musterfeststellungsklage/.“

„Die SPD hat auf Bundesebene erreicht, dass Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht großen Rechtsabteilungen von Konzernen und Anwälten von Großkanzleien gegenüber stehen. Mit der Musterfeststellungsklage bringen wir Verbraucher endlich auf Augenhöhe mit Unternehmen und helfen ihnen so ihr Recht auch durchzusetzen“, zeigt sich Ruth Müller über den Erfolg im Verbraucherschutz erfreut.