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1. Mai 2024
Straubing

Vorsicht bei Angeboten für Kinderbetreuung

(ra) Aufgrund des hohen aktuellen Bedarfs kursieren insbesondere in den sozialen Medien derzeit vermehrt Angebote für flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Doch vorsicht! Dazu braucht es eine Erlaubnis. Verstöße können mit Bußgeld und Geldstrafen geahndet werden.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Straubing weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sowohl Personen, die Kinder außerhalb des elterlichen Haushalts betreuen, als auch Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, eine entsprechende Erlaubnis benötigen. Bei der Erteilung einer solchen Erlaubnis werden zum Beispiel die Konzeption der Einrichtung oder die fachliche Eignung und Qualifikation des beschäftigten Personals geprüft. Verstöße können mit Bußgeld und Geldstrafen geahndet werden.

Das Jugendamt rät allen Eltern, bei der Auswahl einer Kinderbetreuung auch in Krisenzeiten die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Verlässliche Partner sind dabei zum Beispiel die seit vielen Jahren anerkannten Träger von Betreuungseinrichtungen. Wenn bei insbesondere in den sozialen Medien verbreiteten Angeboten die Trägerschaft unklar ist oder Angaben zum eingesetzten Personal fehlen, kann man sich in Zweifelsfällen für das Gebiet der Stadt Straubing an das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Tel. 09421/944 70363) wenden.