Vogelgrippe: Experten mahnen zu Vorsicht
(ra) Es besteht kein Grund zu unmittelbarer Sorge, schon gar nicht zu einem hektischen Aktionismus – aber eine Reihe von Maßnahmen sollten Geflügelhalter sehr wohl treffen und sorgfältig einhalten, um die Gefahr einer Ausbreitung der Vogelkrankheit so weit wie möglich zu bannen: Auf einen solchen Nenner lassen sich die Empfehlungen der Experten des Veterinäramts am Landratsamt Landshut bringen.

Die Veterinäre verweisen im Übrigen darauf, dass keinerlei Ansteckungsgefahr für Mensch, Haushund und –Katze besteht. Tiere (zum Beispiel Jagdhunde) sollten nur ferngehalten werden von Vögeln – weil sie dem Virus als Transporteure zu Vogelpopulationen dienen könnten. Denn die Übertragung von Influenza A-Viren (Vogelgrippe-Viren) erfolgt in der Regel nicht über die Luft, sondern durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit verunreinigten, mit dem Virus kontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung sowie Fahrzeugen, erklären die Experten des Veterinäramts.
Als gefährdet gelten in Niederbayern insbesondere die Gebiete mit Vogelbrut- und Rastgebieten. Davon gibt es gerade im Landkreis Landshut einige: Die Isar-Stauseen fallen darunter. Geflügelhalter im Landshuter Raum sollten daher verschärft auf sogenannte Bio-Sicherheitsmaßnahmen achten, um zu verhindern, dass Erreger den Weg zu den Tieren finden.
Dazu gehört vor allem, dass darauf geachtet wird, dass das eigene Geflügel nicht an Orten gefüttert und getränkt wird, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Auch ein Schutz des Geflügels vor einem direkten Kontakt mit Wildvögeln durch Unterbringung in Ställen ist nach Expertenmeinung empfehlenswert. Eine Pflicht zur Aufstallung besteht freilich derzeit nicht.
Zu den empfohlenen Bio-Sicherheitsmaßnahmen zählen natürlich auch Verhaltensweisen des Menschen: Geflügelhalter sollten sehr darauf achten, Schuhe und Kleidung zu wechseln, wenn sie in Ställe gehen oder sie wieder verlassen. Darüber hinaus sollten die Tierhalter darauf achten, dass der Kontakt betriebsfremder Personen mit ihrem Geflügelbestand auf das Allernotwendigste unter strenger Beachtung der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen beschränkt bleibt.
- In der derzeitigen Jahreszeit muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass einzelne Wildvögel verenden und tot aufgefunden werden. Eine Information des Veterinäramts oder anderer Behörden ist daher nur dann erforderlich, wenn verendete Wasservögel in größerer Anzahl an einem Fundort festgestellt werden. Informationen zu den angemessenen Verhaltensweisen sind auch auf der Internet-Seite des Landkreises Landshut abrufbar (landkreis-landshut.de unter Landratsamt, Stichwort Vogelgrippe) sowie auf der Internet-Seite des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
- https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm.