Verlängerung des Schwimmförderprogramms „Mach mit – Tauch auf!“
(ra) Aus dem Landratsamt Straubing-Bogen erreichte uns am Montag die Mitteilung: Der Bewilligungszeitraum des Schwimmförderprogramms „Mach mit – Tauch auf!“ wurde vorerst bis zum 31. Dezember verlängert. Die ausgereichten Gutscheine sind demnach für alle Kurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens („Seepferdchen) gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 14. September und dem 31. Dezember stattfindet.

Der Kreis der berechtigten Kinder bleibt unverändert. Die Zuwendungsvoraussetzung „Teilnahme eines Vorschulkindes oder Erstklässlers“ wurde daher um den Zusatz „des Schuljahres 2021/2022“ ergänzt.
Vielen Eltern war es aufgrund langer Wartelisten, mehrmonatiger pandemiebedingter Schwimmbadschließungen und des beschränkten Kursangebotes nicht möglich, für ihre Kinder den Gutschein einzulösen. Mit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums soll möglichst vielen Kindern die Einlösung des Gutscheins noch ermöglicht werden.
Die Frist zur Einreichung der Verwendungsbestätigung durch die Schwimmkursanbieter wird als Folge der Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 28. Februar kommenden Jahres verlängert.