Verkehrskontrollen decken nicht nur Verstoß gegen Ausgangssperre auf
(pol) Eine 53-jährige Autofahrerin wurde in der Nacht zum Samstag einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Ob sie gegen die derzeitige Ausgangssperre verstoßen hat, muss die Polizei erst noch klären. Aber es kamen ein paar andere Dinge auf, die für die Frau recht unangenehm sind.
Ein Abgleich mit dem polizeilichen Datenbestand ergab zunächst, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand. In diesem Zuge wurden die Kennzeichenschilder entstempelt und die Weiterfahrt unterbunden. Als nächstes stellte sich heraus, dass gegen die 53-Jährige ein Haftbefehl vorlag. Zu guter Letzt wurde noch ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, da sich ein Kind im Wagen befand, welches ohne vorgeschriebene Sicherungs- und Rückhalteeinrichtungen auf der Rücksitzbank befödert wurde.
Zwei weitere Verkehrskontrollen beendeten die Fahrten zweier Autofahrer. Gegen 22 Uhr wurde ein 50-jähriger Mann bei Mitterharthausen kontrolliert. Ein Alkotest erhab einen Alkoholwert von über einer Promille. Etwa eineinhalb Stunden später wurde ein 27-jähriger Autofahrer aus Garmisch-Partenkirchen in Ittling kontrolliert. Hinweise auf vorausgegangenen Drogenkonsum führten zu positiven Testergebnissen auf verschiedene Betäubungsmittel. Auch in diesen beiden Fällen muss die Polizei noch prüfen, ob Verstöße gegen die gültige Ausgangssperre vorlagen.