Landkreis Straubing-Bogen

Umweltsünder: Wilde Müllablagerungen nach wie vor häufig festzustellen

(ra) Trotz des stetig wachsenden Umweltbewusstseins werden Haus- und Sperrmüll, Baustellenabfälle, Grüngut usw. leider immer wieder in der freien Natur, an schlecht einsehbaren Plätzen, neben Glas- bzw. Altkleidercontainern aber auch im Straßenbereich oder an angrenzenden Wegen entsorgt.

Foto: Landratsamt Straubing-Bogen

So wurden erst kürzlich zwei 1.000 Liter-Öltanks direkt an einer Kreisstraße aufgefunden. Hier steht nicht nur die unzulässige Ablagerung im Vordergrund sondern auch die Gefährdung der Verkehrssicherheit. Unverzügliches Einschreiten war daher erforderlich. Zudem wird dem Landratsamt Straubing-Bogen in regelmäßigen Abständen die Ablagerung von Altreifen in Waldgebieten gemeldet. „Die Rede ist nicht von einem Reifensatz; es werden teilweise 50 Stück und mehr illegal entsorgt“, sagt Veronika Nebel, Sachbearbeiterin im Sachgebiet Umweltschutz am Landratsamt.

Auch die widerrechtliche Entsorgung des gesamten, ungebrochenen Abbruchmaterials eines größeren Gebäudes im Landschaftsschutzgebiet sowie die Ablagerung von Verpackungsmaterial im Naherholungsgebiet wurden dem Landratsamt in jüngster Vergangenheit angezeigt.

„Diese illegalen Entsorgungen sind absolut unverständlich, vor allem wenn man an die örtlichen Altpapiercontainer, die kostenlose Papiertonne sowie die Möglichkeit der Abgabe der Plastikverpackung am örtlichen Wertstoffhof denkt. Rechtfertigungsgründe für dieses Fehlverhalten sind nicht zu erkennen, verfügt doch der Landkreis über ein gut ausgebautes Netz an Wertstoffhöfen und Containerinseln“, macht Nebel deutlich. Nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen dazu verpflichtet, ihre Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu beseitigen.

Foto: Landratsamt Straubing-Bogen

Die Ablagerung von Abfällen in der freien Natur verschmutzt nicht nur die Umwelt, sondern verunstaltet auch das Landschaftsbild. „Durch dieses rücksichtslose Verhalten werden im Landkreis Straubing-Bogen jedes Jahr Personal- und Entsorgungskosten in Höhe von mehreren tausend Euro verursacht. Gelder, die durch die öffentliche Hand, letztlich durch den Steuer- und Gebührenzahler aufgebracht werden müssen“, so Nebel.

Bei Ermittlung des Verursachers wilder Müllablagerungen wird dieser zur Verantwortung gezogen. Je nach Art und Menge der Ablagerung kann es bei einem Verstoß durchaus zu Geldbußen in Höhe von über 1.000 Euro kommen. In schwerwiegenden Fällen kann sogar der Tatbestand einer Umweltstraftat erfüllt sein.

Foto: Landratsamt Straubing-Bogen

Bürger, die eine illegale Entsorgung von Abfällen beobachten, sollten sich nicht scheuen, die Umweltsünder anzusprechen bzw. die Verstöße dem Landratsamt oder auch den Gemeinden und Polizeiinspektionen zu melden. „Wichtig ist hierbei immer, die Abfälle zu beschreiben und möglichst genaue Angaben über den Ort und evtl. den Zeitpunkt der Ablagerung zu machen“, beschreibt Veronika Nebel die Vorgehensweise.

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen ist heutzutage für den Bürger unproblematisch und meist ohne nennenswerten (finanziellen) Aufwand möglich. In erster Linie sind hier die örtlichen Wertstoffhöfe mit der getrennten Sammlung der einzelnen Abfallfraktionen, das Entsorgungszentrum am Sachsenring in Straubing, aber auch die Müllumladestation des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf an der Leipziger Straße zu nennen. Bei Sperrmüll ist nach vorheriger Anmeldung beim ZAW-SR sogar eine kostenlose Abholung vor Ort möglich.

„Es muss im Sinne aller Bürger sein, unsere Natur zu schonen und sauber zu halten. Das fängt bereits beim Wegwerfen einer Zigarettenkippe aus dem Auto an. Jeder kann bei sich selbst beginnen“, fasst Nebel abschließend zusammen.

Hinweis:

Informationen zur richtigen Entsorgung von Abfällen findet man im Internet unter www.zaw-sr.de. Auch die Abfallwirtschaftsberatung des ZAW-SR hilft bei Fragen zur richtigen Entsorgung weiter (Tel. Nr.: 09421/9902-44, info@zaw-sr.de). Ansprechpartner für die Mitteilung illegaler Müllablagerungen am Landratsamt sind Veronika Nebel (09421/973-110; nebel.veronika@landkreis-straubing-bogen.de) und Hildegard Achatz (09421/973-266; achatz.hildegard@landkreis-straubing-bogen.de).