Schusswaffe des verstorbenen Schwiegervaters abgegeben – Nicht ohne Konsequenzen
(pol) Eine 54-jährige Frau hat am Dienstagmittag bei der Polizeiinspektion Straubing eine Pistole samt dazugehöriger Munition abgegeben. Die Schusswaffe gehörte ihrem mittlerweile verstorbenen Schwiegervater, der sie legal besaß. Jetzt muss die Frau mit Konsequenzen rechnen.
Gegen die 54-Jährige, die in bester Absicht handelte, jedoch selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß, wurde ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgende Hinweise für den Umgang mit aufgefundenen bzw. geerbten Waffen hin:
Oft ist der Ladezustand dieser Waffen unklar und die Munition überlagert, zur Vermeidung von Unfällen sollte nicht mit diesen Waffen hantiert werden. Die Polizeiinspektion Straubing oder das Ordnungsamt der Stadt Straubing sollten über den Sachverhalt zunächst telefonisch informiert werden, dann werden Waffen und Munition abgeholt.