Schülerbeförderung: Anträge zur Kostenerstattung stellen
(ra) Es besteht noch bis spätestens 31. Oktober die Möglichkeit, beim Landratsamt Straubing-Bogen einen Erstattungsantrag für die Kosten der Schülerbeförderung für das vergangene Schuljahr zu stellen. Es geht dabei um die Erstattung von Fahrtkosten zur Berufsschule, Fachoberschule, Berufsoberschule und Berufsfachschule sowie zum Gymnasium – jeweils ab der 11. Klasse.
Dabei können Kosten sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels als auch für die notwendige Benutzung eines privaten Pkw geltend gemacht werden.
Eine Erstattung gibt es aber nur für den Teil der nachgewiesenen und notwendigen Gesamtkosten, der die sogenannte Familienbelastungsgrenze von derzeit 465 Euro übersteigt. Dieser Eigenanteil entfällt in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem Bezug von Kindergeld für mindestens 3 Kinder oder Erhalt von Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII.
Die Antragsformulare für die Erstattung sind auch im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice, Formulare und Merkblätter, Schülerbeförderung, Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten.
Der Antrag muss bis zum 31. Oktober tatsächlich beim Landratsamt eingegangen sein, die Aufgabe zur Post reicht hingegen nicht aus. Die Bestätigung der Schule über den Schulbesuch kann gegebenenfalls nachgereicht werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt unter Tel. 09421/973-217 und 973-526.