Polizeimeldungen

Rentnerin agiert richtig: Falsche Kriminalbeamte zu Haftstrafen verurteilt

(pol) Ermittlern der Kriminalpolizei war es Anfang Februar gelungen, Mitglieder der sogenannten „Call-Center-Betrüger“ festzunehmen. Eine 80-jährige Rentnerin aus dem östlichen Stadtgebiet von Straubing war ins Visier von angeblichen Beamten des BKA (Bundeskriminalamtes) geraten. Doch am Schluss klickten die Handschellen bei zwei Männern im Alter von 35 und 23 Jahren. Diese falsche Kriminalbeamte sind mittlerweile vom Schöffengericht beim Amtsgericht Regensburg zu Haft- bzw. Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Foto: Pixabay

Nachdem bekannt geworden war, dass die 80-jährige Rentnerin aus Straubing bereits seit längerem mit dauernden Telefonanrufen von einem angeblichen BKA-Beamten belästigt und dabei nach Bargeld und Wertgegenständen gefragt wurde, hatte umgehend das Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern die notwendigen Ermittlungen übernommen. Dass die Ermittler rechtzeitig reagieren konnten, war letztendlich auch durch die vorbildliche und tatkräftigen Unterstützung durch den Rentnerin erst möglich geworden.

Als am 4. Februar tatsächlich einer der Betrüger an der Wohnungstüre der Rentnerin erschien und sich als Polizeibeamter ausgab, warteten bereits Zivilbeamte der Straubinger Polizei und weitere Zivilkräfte der Kriminalpolizei Niederbayern. Statt die Beute in Empfang zu nehmen, nahmen die Ermittler den 23-jährigen Italiener, sowie seinen 35-jährigen syrischen Komplizen, beide aus dem Raum Stuttgart, fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erließ tags darauf der Haftrichter beim Amtsgericht Regensburg Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs.

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Kuriere sind unverzichtbares Glied der Bandenstruktur – Abholer zu Haftstrafe verurteilt

Zwischenzeitlich verurteilte das Amtsgericht Regensburg den 23-jährigen Italiener zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges. Hierbei bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Regenburg, wonach Kuriere als unverzichtbares Glied der Bandenstruktur – als Mittäter, und nicht nur als Gehilfen – zu belangen sind. Der 35-jährige Komplize, der bei der Tatausführung als Fahrer fungierte, wurde zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

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Polizei warnt vor vermeintlich „lukrativen“ Jobangeboten

Das Urteil des Amtsgerichts Regensburg belegt auf eindeutige Weise, dass sich derartige Jobangebote mit dem vermeintlich leicht verdienten Geld nicht lohnen.

Auf den einschlägigen Jobbörsen im Internet oder über Annoncen in den Tageszeitungen wird nicht selten mit dem „schnell verdienten Geld“ geworben. Die Angebote wirken auf den ersten Blick seriös, der vermeintliche Arbeitgeber wirbt mit täuschend echt wirkenden Arbeitsverträgen. Wie in diesem oder ähnlichen Fällen soll die Tätigkeit bspw. in der Entgegennahme von Waren, Geld oder sonstigen Wertsachen bestehen und diese dann den vorherigen Absprachen entsprechend weitertransportiert werden.

Die Kurierdienste bzw. Abholer sind in solchen Fällen das letzte aber unbedingt notwendige Glied in der Bandenstruktur, um die Betrugstaten letztendlich zu vollenden, d. h. Geld oder Wertsachen an die Hintermänner weiterzuleiten. Neben den möglichen zivilrechtlichen Forderungen machen sich die Kuriere unter Umständen wegen Geldwäsche, Beihilfe zum Betrug oder sogar als Mittäter der Betrugsbanden strafbar.

Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt in diesem Zusammenhang davor, derartige Jobangebote leichtfertig und ohne weiteres Hinterfragen anzunehmen.