Region Landshut: Wechselunterricht ab 8. Klasse ab Mittwoch
(ra) 210,8 Neuinfektionen innerhalb einer Woche, umgelegt auf die Einwohnerzahl: Diesen Wert der 7-Tages-Inzidenz hat das Robert-Koch-Institut für den Landkreis Landshut ermittelt. Damit gelten ab morgen die Regelungen der 9. Infektionsschutzverordnung, die der Freistaat Bayern mit Wirkung erlassen will.
So werden sich mit der neuen Verordnung im Schulbereich einige Bereiche ändern werden, um die Kontakte nochmals zu reduzieren. So müssen ab den 8. Klassen auch im Klassenzimmer 1,5 Meter Abstand zwischen den Schülern zwingend eingehalten werden. Für die meisten Schulen wird das wohl bedeuten, dass sie auf Wechselunterricht umstellen müssen – die Klassen werden also geteilt. Eine Hälfte der Klasse wird weiter wie bisher in die Schule gehen, die andere Hälfte im HomeSchooling unterrichtet, sofern keine andere räumliche Lösung gefunden werden kann. Die genaue Ausgestaltung hängt an mehreren Faktoren und wird deshalb von jeder Schule individuell beschlossen. Sonderpädagogische Zentren und Abschlussklassen sind von dieser Regelung ausgenommen, sie können weiterhin – unter Einhaltung der Maskenpflicht – in voller Stärke am Präsenzunterricht teilnehmen.
Auch wenn der Inzidenzwert der Stadt Landshut (aktuell 156,7) deutlich unter der ausschlaggebenden 200er-Schwelle liegt, haben Oberbürgermeister Alexander Putz und Landrat Peter Dreier beschlossen, die Maßnahmen ab Mittwoch, 2. Dezember in Stadt und Landkreis gleichermaßen umzusetzen: „Wir sind nicht nur geografisch, sondern auch durch unsere Schülerströme eng miteinander verflochten.“ Schüler aus dem Landkreis besuchen weiterführende Schulen in der Stadt, umgekehrt fahren auch Jugendliche aus dem Stadtgebiet täglich in eine Schule, die in einer der Landkreisgemeinden angesiedelt ist.
„Eine unterschiedliche Behandlung von Stadt- und Landkreisschülern ist angesichts dieser Durchmischung in der Praxis weder sinnvoll noch möglich. Deshalb ist es sachgerecht, wenn Stadt und Landkreis in diesem Bereich gemeinsam handeln“, sind sich Putz und Dreier einig. Deshalb sollen an den weiterführenden Schulen in der Stadt Landshut die für den Landkreis auf Basis der zum 1. Dezember in Kraft tretenden 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung automatisch geltenden Regeln analog angewandt werden. Ausgenommen sind aktuell die Mittelschulen auf dem Stadtgebiet, da hier aufgrund der festen Sprengelzuweisungen kaum eine Durchmischung der Schülerströme zu erwarten ist.
„Hier zeigt sich noch einmal deutlich, wie unsinnig es ist, zwei separate Inzidenzwerte für Stadt und Landkreis Landshut auszuweisen“, betonen beide Politiker, die in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht hatten, darauf hinzuwirken, dass eine gemeinsame 7-Tages-Inzidenz für Stadt und Landkreis als Entscheidungsgrundlage dienen sollte. Sie sind aber stets am Widerstand der Staatsregierung gescheitert. Auch appellieren Dreier und Putz, dass das örtliche Infektionsgeschehen genauer berücksichtigt werden sollte: „Allein sich an einer Zahl zu orientieren, hat kaum Sinn.“
Ein versetzter Unterrichtsbeginn, wie vom Kultusministerium weiterhin gefordert, ist in der Region nicht umsetzbar: „Als Flächenregion sind wir auf Schülerbeförderung angewiesen – diese dicht getakteten Fahrpläne können wir nicht von heute auf morgen umstellen.“ Mit den Verstärker-Bussen konnte bereits etwas Entlastung geschaffen werden: „Unsere Verkehrsunternehmen haben wirklich alles versucht, uns hier zu unterstützen – aber alle Busfahrer und Fahrzeuge sind zu den Stoßzeiten bereits im Einsatz. Mehr Fahrten können wir einfach nicht zur Verfügung stellen.“ Aus diesem Grund gilt auch im Öffentlichen Personennahverkehr durchgehend Maskenpflicht.